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Programm für die Stunde

Einführung in das Staatsrecht/Grundrechte: Die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) Vorlesung am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Trier 12. Januar 2012 Prof. Dr. Arndt Schmehl. Die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) I. Überblick, Problemstellung Schutzbereich und Regelungsstruktur

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  1. Einführung in das Staatsrecht/Grundrechte:Die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) Vorlesung am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Trier12. Januar 2012Prof. Dr. Arndt Schmehl

  2. Die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) • I.Überblick, Problemstellung • Schutzbereich und Regelungsstruktur • Die Eingriffsebene im Einzelnen • IV. Die Eingriffsrechtfertigung im Einzelnen • V. Wiederholung, Vergewisserung an einem weiteren Beispiel • VI. Ausblick Programm für die Stunde Überblick, Problemstellung > und begleitender Fall für die Stunde: „Apothekengesetz“ Schutzbereich und Regelungsstruktur der Berufsfreiheit Die Eingriffsebene im Einzelnen Die Ebene der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung im Einzelnen Falls noch Zeit ist: Wiederholung und Vergewisserung > zweiter Fall: „Hufbeschlaggesetz“ Ausblick auf weitere Fragen der Berufsfreiheit

  3. Die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) • I.Überblick, Problemstellung • Schutzbereich und Regelungsstruktur • Die Eingriffsebene im Einzelnen • IV. Die Eingriffsrechtfertigung im Einzelnen • V. Vergewisserung an einem weiteren Beispiel • VI. Ausblick Übungsfall und klassische Leitentscheidung: Das „Apothekenurteil“ von 1958, BVerfGE 7, 377 .. • Art. 3 Bayerisches Apothekengesetz • (1) Für eine neuzuerrichtende Apotheke darf die Betriebserlaubnis nur erteilt werden, wenn • a) [dies] zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung […] im öffentlichen Interesse liegt und • b) anzunehmen ist, daß ihre wirtschaftliche Grundlage gesichert ist und durch sie die wirtschaftliche Grundlage der benachbarten Apotheken nicht soweit beeinträchtigt wird, daß die Voraussetzungen für den ordnungsgemäßen Apothekenbetrieb nicht mehr gewährleistet sind. […] • Mittel und Zweck: • Behördliche Steuerung der Zahl und Lage der Apotheken, um deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen und eine geordnete Arzneimittelversorgung sicherzustellen. • bedeutet zugleich eine Wettbewerbsbeschränkung

  4. Die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) • I.Überblick, Problemstellung • Schutzbereich und Regelungsstruktur • Die Eingriffsebene im Einzelnen • IV. Die Eingriffsrechtfertigung im Einzelnen • V. Vergewisserung an einem weiteren Beispiel • VI. Ausblick Verfassungstext „Arbeitszwang“ „Zwangsarbeit“

  5. Die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) • I.Überblick, Problemstellung • Schutzbereich und Regelungsstruktur • Die Eingriffsebene im Einzelnen • IV. Die Eingriffsrechtfertigung im Einzelnen • V. Vergewisserung an einem weiteren Beispiel • VI. Ausblick Verfassungstext

  6. Die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) • I. Überblick, Problemstellung • Schutzbereich und Regelungsstruktur • Die Eingriffsebene im Einzelnen • IV. Die Eingriffsrechtfertigung im Einzelnen • V. Vergewisserung an einem weiteren Beispiel • VI. Ausblick Zentraler Schutzbereichsbegriff „Beruf“

  7. Die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) • I. Überblick, Problemstellung • Schutzbereich und Regelungsstruktur • Die Eingriffsebene im Einzelnen • IV. Die Eingriffsrechtfertigung im Einzelnen • V. Vergewisserung an einem weiteren Beispiel • VI. Ausblick Berufsbegriff: • Tätigkeit, die • auf Dauer angelegt ist und • der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dient • Tätigkeitsbezug und „Statusbezug“? • Im Beispiel: Ist „selbstständiger Apotheker“ ein anderer Beruf als „angestellter Apotheker“? • relevant v.a. bei Eingriffsprüfung • Normgeprägtheit der Abgrenzung der Berufe • aber nicht-normierte Berufsbilder sind möglich • Briefmarkensammler, Hundezüchter als Berufe? • Abgrenzung des Erwerbsbezugs • Drogenhändler, Taschendieb als Berufe? • „Erlaubtsein“ als Teil des Berufsbegriffs? • Insgesamt: „weiter“ Berufsbegriff – mit der Folge entsprechender Relevanz des Grundrechts

  8. Die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) • I. Überblick, Problemstellung • Schutzbereich und Regelungsstruktur • Die Eingriffsebene im Einzelnen • IV. Die Eingriffsrechtfertigung im Einzelnen • V. Vergewisserung an einem weiteren Beispiel • VI. Ausblick Praktische Relevanz: Beispiele für Fälle mit möglicher Berührung der Berufsfreiheit (1) • Personenabhängige Voraussetzungen für Berufe: • z.B. fachliche Qualifikation, persönliche und wirtschaftliche Zuverlässigkeit; Altersgrenzen für die Aufnahme oder Beendigung der Berufsausübung • Staatliche Marktzugangsregelung und -regulierung • z.B. Taxikonzessionen, GKV-Vertragsarztsitze, Regulierung von Preisen, evtl. auch wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand • Einwirkungen auf berufsbezogenes Verhalten • z.B. Ladenschluss, Werbeeinschränkungen, Informationspflichten; staatliche Warnungen vor gefährlichen Produkten; oft Gewerberecht im weiteren Sinne

  9. Die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) • I. Überblick, Problemstellung • Schutzbereich und Regelungsstruktur • Die Eingriffsebene im Einzelnen • IV. Die Eingriffsrechtfertigung im Einzelnen • V. Vergewisserung an einem weiteren Beispiel • VI. Ausblick Praktische Relevanz: Beispiele für Fälle mit möglicher Berührung der Berufsfreiheit (2) • Über die Eingriffsabwehr-Dimension hinaus: • Teilhabedimension: Rechte auf Teilhabe an öffentlichen Leistungen, soweit ausbildungs- oder berufsrelevant • Leitfall: Numerus Clausus-Urteil (BVerfGE 33, 303) – das Recht auf freie Wahl des Berufes und der Ausbildungsstätte ergibt i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsprinzip ein Recht auf Zulassung zum Studium an öffentlichen Hochschulen, soweit die dort bereitgestellten Ausbildungskapazitäten reichen • Schutzpflichtendimension: Schutzvorkehrungen für privatrechtliche Konflikte um die Berufsfreiheit • Leitfall: Handelsvertreter-Beschluss (BVerfGE 81, 242) – gesetzlicher Ausschluss einer Entschädigung für Karenzzeit-Wettbewerbsverbote bei Handelsvertretern: in bestimmten Fällen verfassungswidrig

  10. Die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) • I. Überblick, Problemstellung • Schutzbereich und Regelungsstruktur • Die Eingriffsebene im Einzelnen • IV. Die Eingriffsrechtfertigung im Einzelnen • V. Vergewisserung an einem weiteren Beispiel • VI. Ausblick Regelungsstruktur in Abs. 1

  11. Die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) • I. Überblick, Problemstellung • Schutzbereich und Regelungsstruktur • Die Eingriffsebene im Einzelnen • IV. Die Eingriffsrechtfertigung im Einzelnen • V. Vergewisserung an einem weiteren Beispiel • VI. Ausblick Regelungsstruktur in Abs. 1

  12. Die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) • I. Überblick, Problemstellung • Schutzbereich und Regelungsstruktur • Die Eingriffsebene im Einzelnen • IV. Die Eingriffsrechtfertigung im Einzelnen • V. Vergewisserung an einem weiteren Beispiel • VI. Ausblick Regelungsstruktur in Abs. 1 „Regelungsvorbehalt“

  13. Die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) • I. Überblick, Problemstellung • Schutzbereich und Regelungsstruktur • Die Eingriffsebene im Einzelnen • IV. Die Eingriffsrechtfertigung im Einzelnen • V. Vergewisserung an einem weiteren Beispiel • VI. Ausblick Regelungsstruktur in Abs. 1 ? ? Differenzierung oder Zusammenfassung?

  14. Die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) • I. Einführung, Problemstellung • Schutzbereich und Regelungsstruktur • Die Eingriffsebene im Einzelnen • IV. Die Eingriffsrechtfertigung im Einzelnen • V. Vergewisserung an einem weiteren Beispiel • VI. Ausblick Auslegung der Regelungsstruktur und Drei-Stufen-Lehre: Grundaussagen des BVerfG Einheitlichkeit des Grundrechts • der Schutzbereich ist trotz des Wortlauts einheitlich und weit gefasst; der Regelungsvorbehalt ist ein Gesetzesvorbehalt für das gesamte Grundrecht • Jedoch ergeben sich aus dem differenzierten Wortlaut und dem personalen Bezug des Grundrechts unterschiedliche Schutzintensitäten je nach Eingriffsart: • Berufsausübungsregelungen: • allgemeine Verhältnismäßigkeitsprüfung • Subjektive Berufswahlvoraussetzungen • höherwertiger Eingriffszweck nötig • Objektive Berufswahl voraussetzungen • höchstrangiger Eingriffszweck nötig • Insbesondere: Die Erforderlichkeit fehlt, wenn auch ein Eingriff auf geringerer Stufe ausreichend wäre Strenge Drei-Stufen-Lehre (1.): Zweck-proportionalität anhand der Eingriffsstufen Strenge Drei-Stufen-Lehre (2.): Interventions-minimum anhand der Eingriffstufen

  15. Die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) • I. Einführung, Problemstellung • Schutzbereich und Regelungsstruktur • Die Eingriffsebene im Einzelnen • IV. Die Eingriffsrechtfertigung im Einzelnen • V. Vergewisserung an einem weiteren Beispiel • VI. Ausblick Eingriffsstufen: Definitionen, Abgrenzung im Beispiel einer Altersgrenze? Unterscheidung im Beispiel des Apothekers?

  16. Die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) • I. Einführung, Problemstellung • Schutzbereich und Regelungsstruktur • Die Eingriffsebene im Einzelnen • IV. Die Eingriffsrechtfertigung im Einzelnen • V. Vergewisserung an einem weiteren Beispiel • VI. Ausblick Eingriffsstufen: Beispiele nach BVerfG

  17. Die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) • I. Einführung, Problemstellung • Schutzbereich und Regelungsstruktur • Die Eingriffsebene im Einzelnen • IV. Die Eingriffsrechtfertigung im Einzelnen • V. Vergewisserung an einem weiteren Beispiel • VI. Ausblick Abgrenzungsfragen infolge des weiten Eingriffsbegriffs § 1  Alkopopsteuergesetz - AlkopopStG „(1) Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) unterliegen […] einer Sondersteuer zum Schutz junger Menschen (Alkopopsteuer).“ • „Klassischer Eingriffsbegriff“ im liberalen Rechtsstaat: • Finalität, Unmittelbarkeit, Rechtswirkung und Anordnungs-/Zwangscharakter als Eingriffsmerkmale • „Moderner Eingriffsbegriff“ im sozialen Rechtsstaat: • Eingriff als jedes staatliche Handeln, das ein Verhalten im Schutzbereich eines Grundrechts ganz oder teilweise unmöglich macht („Beeinträchtigung“) •  Schwierigkeiten der Eingrenzung • Kriterium der „berufsregelnden Tendenz“: Art. 12 GG „schützt nur vor solchen Beeinträchtigungen, die gerade auf die berufliche Betätigung bezogen sind“, dazu gehören aber auch bloße Rahmenbedingungen, die „infolge ihrer Gestaltung in einem engen Zusammen-hang mit der Ausübung eines Berufs stehen und objektiv eine berufsregelnde Tendenz haben“ (BVerfG) • Diskutierte Beispiele: Produktwarnungen, Steuern, Kurzberichterstattungsrecht

  18. Die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) • I. Einführung, Problemstellung • Schutzbereich und Regelungsstruktur • Die Eingriffsebene im Einzelnen • IV. Die Eingriffsrechtfertigung im Einzelnen • V. Vergewisserung an einem weiteren Beispiel • VI. Ausblick Dreistufige Rechtfertigungszwecke: Definitionen Verhältnismäßigkeit im Beispiel des Bayerischen Apothekengesetzes?

  19. Die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) • I. Einführung, Problemstellung • Schutzbereich und Regelungsstruktur • Die Eingriffsebene im Einzelnen • IV. Die Eingriffsrechtfertigung im Einzelnen • V. Vergewisserung an einem weiteren Beispiel • VI. Ausblick Gestufte Rechtfertigungszwecke: Rechtsprechungsbeispiele

  20. Die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) • I. Einführung, Problemstellung • Schutzbereich und Regelungsstruktur • Die Eingriffsebene im Einzelnen • IV.Die Eingriffsrechtfertigung im Einzelnen • V. Vergewisserung an einem weiteren Beispiel • VI. Ausblick Vom BVerfG nicht akzeptierte Eingriffe: Beispiele

  21. Die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) • I. Einführung, Problemstellung • Schutzbereich und Regelungsstruktur • Die Eingriffsebene im Einzelnen • IV. Die Eingriffsrechtfertigung im Einzelnen • V. Vergewisserung an einem weiteren Beispiel • VI. Ausblick Kritik und Relativierung der Drei-Stufen-Lehre • Kritikpunkte: • Geringe Greifbarkeit der Rechtfertigungsanforderungen • Schwierigkeit, die Lehre konsequent durchzuhalten: • Zweiteilung der verwendeten Berufsbegriffe • Stufen entsprechen nicht immer der Eingriffsintensität • Folgerungen: • Aufteilung der Berufsausübungsregelung in zwei Stufen • Relativierung der Drei-Stufen-Lehre, indem diese als wesentliche Hilfe fungiert, aber die Prüfung auch anhand anderer Aspekte des personalen und sozialen Bezugs von Eingriff und Rechtefertigung geprüft wird

  22. Die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) • I. Einführung, Problemstellung • Schutzbereich und Regelungsstruktur • Die Eingriffsebene im Einzelnen • IV. Die Eingriffsrechtfertigung im Einzelnen • V. Vergewisserung an einem weiteren Beispiel • VI. Ausblick Ort der Ermittlung der Eingriffsstufe im Prüfungsaufbau • Möglichkeiten: • bereits bei der Ermittlung des Eingriffs • Nachteil: Kann eventuell zur Klärung von Fragen führen, die sich später als überflüssig erweisen • oder auf der Rechtfertigungsebene • dort: bei der Zweckbestimmung oder bei der Erforderlichkeitsprüfung • Eingriffsstufe ganz offen lassen? • möglich, wenn es auf sie nicht ankommt • in Übungsarbeiten regelmäßig nicht ratsam

  23. Die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) • I. Einführung, Problemstellung • Schutzbereich und Regelungsstruktur • Die Eingriffsebene im Einzelnen • IV. Die Eingriffsrechtfertigung im Einzelnen • V. Vergewisserung an einem weiteren Beispiel • VI. Ausblick Vergewisserung an einem weiteren Beispiel: Novelle des Hufbeschlaggesetzes • Hufbeschlag als „Gesamtheit aller Verrichtungen an einem Huf zum Zweck des Schutzes, der Gesunderhaltung, der Korrektur oder der Behandlung“ • wird ausgebildeten „Hufbeschlagschmieden“ vorbehalten (die auch den Eisenbeschlag erlernen) • = Fall einer Berufsbildfixierung; diese bedeutet aber zugleich, dass (bloße) „Huftechniker“ und „Hufpfleger“ nicht tätig werden dürfen • Eingriffsstufe? • Rechtfertigung?

  24. Die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) • I. Einführung, Problemstellung • Schutzbereich und Regelungsstruktur • Die Eingriffsebene im Einzelnen • IV. Die Eingriffsrechtfertigung im Einzelnen • V. Vergewisserung an einem weiteren Beispiel • VI. Ausblick Beispiele für vom BVerfG nicht akzeptierte Regelungen  Erfordernis einer Hufschmiedqualifikation auch für Hufpflege ohne Eisenbeschlag

  25. Die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) • I. Überblick, Problemstellung • Schutzbereich und Regelungsstruktur • Die Eingriffsebene im Einzelnen • IV. Die Eingriffsrechtfertigung im Einzelnen • V. Vergewisserung an einem weiteren Beispiel • VI. Ausblick Zusammenfassung typischer Probleme: • Übergreifend zur Struktur des Grundrechts: • wortlautmäßig binnendifferenzierte, nach der Auslegung aber synthetische Struktur des Schutzbereichs und der Schrankenregelungen • Schutzbereich: • (weiter) Berufsbegriff • Eingriff: • berufsregelnde Tendenz • ggf. Unterscheidung der Eingriffsstufen • Verfassungsrechtliche Rechtfertigung: • Unterscheidung der Anforderungen anhand unterschiedlicher Eingriffsintensitäten: Drei-Stufen-Lehre und deren kritische Relativierung

  26. Die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) • I. Einführung, Problemstellung • Schutzbereich und Regelungsstruktur • Die Eingriffsebene im Einzelnen • IV. Die Eingriffsrechtfertigung im Einzelnen • V. Vergewisserung an einem weiteren Beispiel • VI. Ausblick Weitere Fragen bei Art. 12 GG • Ausbildungsbezogene Aspekte • Absätze 2 und 3 als Nebenpunkte • Teilhaberechtliche Dimension • Beispiel des Numerus-clausus-Urteils • Drittwirkung und Schutzpflichtendimension • Beispiel des Handelsvertreter-Beschlusses • Grundrechtskonkurrenzen • im Verhältnis zu Art. 14 GG • im Verhältnis zu Art. 2 Abs. 1 GG • Anwendung bei staatsgebundenen Berufen • Verhältnis zur allgemeinen Wirtschaftspolitik

  27. Materialien unter: • http://www.oefsr.uni-hamburg.de/berufsfreiheit.pdfPasswort: Art12GG • E-Mail: arndt.schmehl@uni-hamburg.de • Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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