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Tarifliche Lösungen der betrieblichen Altersvorsorge

Tarifliche Lösungen der betrieblichen Altersvorsorge. Gerd Pohl Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Hauptverwaltung Journalisten-Workshop 13.2.2003. Themen. Vorteile: Arbeitnehmer,Arbeitgeber, Staat Tarifliche Lösungen NGG

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Tarifliche Lösungen der betrieblichen Altersvorsorge

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  1. Tarifliche Lösungen der betrieblichen Altersvorsorge Gerd Pohl Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Hauptverwaltung Journalisten-Workshop 13.2.2003

  2. Themen • Vorteile: Arbeitnehmer,Arbeitgeber, Staat • Tarifliche Lösungen NGG • Branchenlösungen tarifliche Altersvorsorge (Stand: 1/2003) • Wie geht es weiter?

  3. Vorteile aus Arbeitnehmersicht • Sicherheit bei Insolvenz • effiziente Finanzierung bezüglich Verwaltungs- und Abschlusskosten • Steuer-/SV-Ersparnis und Ertragsoptimierung • flexible Finanzierung mit variablen und zusätzlichen privaten Beiträgen • Möglichkeit zur Fortführung nach Arbeitgeberwechsel • attraktive Leistungen

  4. Vorteile für Arbeitgeber • Regelung der Entgeltumwandlung • einfache Verwaltung • Nutzung steuerlicher Vergünstigungen • Kostenvorteile aufgrund der hohen Zahl der Versicherten • Gestaltung durch Tarif- und Betriebsparteien • positiv für die Branche

  5. Positive Urteile „In der Hoga-Rente ist uns was gelungen, wofür uns andere Branchen beneiden .“ Ernst Fischer, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes / AHGZ 1/4.1.2003 „Der mit NGG bundesweit ausgehandelte Tarifvertrag zur Altersvorsorge der Erfrischungsgetränkeindustrie sichert die geringst mögliche Belastung der Unternehmen, das sowohl im Hinblick auf die unmittelbaren Kosten als auch beim Verwaltungsaufwand.“ Dr. Rottländer, Vizepräsident Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke Quelle: AFG-Wirtschaft, 10/2002

  6. Vorteile für den Staat • Entlastung der Rentenkasse • Ergänzung durch Kapitaldeckung • Beteiligung der Tarif-und Betriebsparteien • mehr Eigenvorsorge durch Solidarität

  7. Anspruch auf Entgeltumwandlung • AN kann verlangen, dass bis zu 4% seines versteuerten und verbeitragten Entgeltes, max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze, für betriebliche Altersvorsorge verwandt werden • „Ist der Arbeitgeber zu einer Durchführung über eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds bereit, ist die betriebliche Altersversorgung dort durchzuführen“ • Anderenfalls kann der Arbeitnehmer den Abschluss einer Direktversicherung verlangen

  8. Konzept Altersvorsorge-Tarifverträge • Arbeitgeberbeiträge (finanziert aus Umwandlung VWL bzw. anderer Leistungen und ersparter Sozialversichungsbeiträge der Arbeitgeber) • Arbeitnehmer können (freiwillig!) steuer- und sozialversicherungsfreie Teile des Arbeitsentgelts einzahlen • Zusätzlich:Riester-Zulagen betriebl.oder privat; Direktversicherung

  9. Beispiel: Erfrischungsgetränke-Industrie D • Arbeitgeberbeiträge werden steuer- und sozialversicherungsfrei in die Pensionskasse eingezahlt. (Bisherige vermögenswirksame Leistungen, ersparte Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und weiterer Arbeitgeber Beitrag) • jährlich bis 1200 DM (einschl. DM 188 ersparte Arbeit-geberanteile zur Sozialversicherung und DM 76 Aufstockung) = 614 EUR • bei zusätzlicher freiwilliger Entgeltumwandlung zahlt der Arbeitgeber 10 % Zuschuss • Entgeltumwandlung bis 2160 EUR möglich (Arbeitgeberbeitrag. freiwillige Entgeltumwandlung und Zuschuss)

  10. Tarifbeispiel: Hotel- und Gaststättengewerbe D • Arbeitgeberbeiträge werden in der Regel in Pensionskassen eingezahlt • Anschubfinanzierung 150 EUR jährlich*(Umwidmung Urlaubgeld sowie ersparte Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers: 132,50 EUR plus 17,50 EUR) • bei zusätzlicher freiwilliger Entgeltumwandlung zahlt der Arbeitgeber 16 % Zuschuss • Entgeltumwandlung bis 2160 EUR möglich (Anschub-finanzierung, freiwillige Entgeltumwandlung und Zuschuss)* Arbeitnehmer, Koch, Steuerklasse I, 1500 EUR monatlich Verdienst: 132,50 brutto = 54,17 netto; Anschubfinanzierung von 150 EUR fließt vollständig in die Pensionskasse

  11. Attraktive Leistungen durch Tarifvertrag • Ergänzung gesetzl. Rentenvers. („Solidarprinzip“) • Ruhegeld (Altersrente) • Invalidität • Hinterbliebenenrente (Witwen-, Witwer- und Waisenrente) • Überschüsse für Rentenerhöhungen

  12. Mögliche Altersrente bei Monatsbeitrag von 51 Euro 6 % Zinsen monatlich jährlich Jahre Rentenbeginn 20 60 430 5160 65 652 7824 30 60 222 2664 65 346 4152 40 60 104 1248 65 172 2064 50 60 39 468 65 75 900 Beispiel HPK: (Unisextarif bei zusätzlicher Invaliditäts- und Hinter- bliebenenrente)

  13. Sicherheit geht vor • Bei Pensionskassen Versicherungsaufsicht • strenge Anlagevorschriften • Wirtschaftsprüfer • Treuhänder • konkursfester Deckungsstock • Gremien mit AG und An-Beteiligung

  14. Steuerliche Vorteile: Arbeitgeberbeiträge • Arbeitgeberbeiträge sind ab dem 1.1.2002 und dann unbefristet:steuer- und sozialabgabefrei bis 4 % der RV-BBG wenn sie an Pensionskassen/-fonds gezahlt werden (2448 Euro West, 2040 Euro Ost). • Sind zusätzlich pauschalierungsfähig, (§ 40 b EStG)wenn sie für eine Direktversicherung/Pensionskasse aufgewendet werden (1752 Euro)

  15. Günstigkeitsvergleich der Durchführungswege • Direktversicherung: Hohe Vertriebs-, Verwaltungs-und Werbeaufwendungen, Pauschalsteuer, feste Beiträge • Direktzusage und U-Kasse: keine Riester-Förderung,PSV-Beiträge, keine Mitnahmemöglichkeiten • Pensionskasse: Niedrige Verwaltungskosten, Riester-Förderung, steuerfrei § 6.23 EStG, keine PSV Beiträge • Pensionsfonds: Anlagerisiken, PSV-Beiträge, Körperschaftssteuer

  16. Kriterien für Auswahlverfahren • Gemeinsame Entscheidung der Tarifparteien für Pensionskassen • geringe Abschluss- und Verwaltungskosten • Steuervorteile, Finanzierungseffizienz, hohe Sicherheitsstandards • Kombination verschiedener Fördermodelle

  17. Pensionskassen im Ernährungs- und Gastgewerbe • Branchenlösungen im Ernährungsgewerbe PensionskasseErnährung und Genuss als „Auffanglösung“ • Weitere Pensionskassen, z. B. Müllerei-PK, Allianz-PK,Pensionskasse des Handwerks, Pensionskassen von Unilever, Nestle, Oetker • Branchenlösungen im Hotel- und GaststättengewerbePensionskasse Gerling, Pensionskasse Hamburg-Mannheimer

  18. Branchenlösungen Ernährungs-und Gastgewerbe • Stand: 1/2003 • 256 Tarifverträge Altersvorsorge der Gewerkschaft NGG • Anspruchsberechtigt 1,2 Mio. Beschäftigte (davon 500.000 im Ernährungswerbe und 700.000 im Gastwerbe) • Flächendeckende Tarifregelungen zur Altersvorsorge im Ernährungs- und Gastgewerbe nahezu erreicht (ca. 90 %)

  19. Wie geht es weiter? • Flächendeckende Tarifregelungen zur Altersvorsorge im Ernährungs- und Gastgewerbe nahezu erreicht (ca. 90 %) • Ziel 2003: Abschluss weiterer Tarifverträge zur Altersvorsorge in restlichen Tarifgebieten (Haustarife, Teilbranchen) • Information der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über Alters-vorsorge, insbesondere über die Vorteile der freiwilligen Entgeltum-wandlung • Kampagne Altersvorsorge 2. Halbjahr 2003:Beratungsgespräche, Betriebsversammlungen, Infoblätter, Hotline, Plakate, Rentenrechner, Internet etc.

  20. Tarifliche Lösungen der betrieblichen Altersvorsorge Gerd Pohl Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Hauptverwaltung Journalisten-Workshop 13.2.2003

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