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Landratsamt Lörrach V/ Fachbereich Schule und Bildung Sonderpädagogische Dienste

Landratsamt Lörrach V/ Fachbereich Schule und Bildung Sonderpädagogische Dienste Grundsätze und Arbeitshilfen. Sonderpädagogische Dienste Standards für die Kooperation Kooperative Diagnostik - Aufgaben Kooperative Diagnostik - Grundsätze Aufgaben der Allgemeinen Schule

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Landratsamt Lörrach V/ Fachbereich Schule und Bildung Sonderpädagogische Dienste

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Presentation Transcript


  1. Landratsamt Lörrach • V/ Fachbereich Schule und Bildung • Sonderpädagogische Dienste • Grundsätze und Arbeitshilfen LRA Lörrach, V/ Fachbereich Schule und Bildung (Rüdlin, Walz, Weiß)

  2. Sonderpädagogische Dienste Standards für die Kooperation Kooperative Diagnostik - Aufgaben Kooperative Diagnostik - Grundsätze Aufgaben der Allgemeinen Schule Sonderpädagog. Fördermaßnahmen 1 Sonderpädagog. Fördermaßnahmen 2 Aufbau von Hilfe- u.Fördersystemen 1 Aufbau von Hilfe- u.Fördersystemen 2 Unterstützung der Sonderpädagog. Dienste im eigenen Haus Standards bei Ein-/ bzw. Umschulung Dissensfall - mögliche Ausgangslagen Dissensfall - Verfahren Anlagen Anregungen für die Allgemeine Schule Vorschlag Dokumentation (Allg.Schule) Dokumentation (Sonderpädagog. Dienste) Schweigepflichtentbindung Gesprächsprotokoll Förderplanung Hilfeplan Notwendige Angaben bei Pädagogischen Berichten Deckblatt Antrag Einschulung Gliederung Einschulung Deckblatt Umschulung Gliederung Umschulung Antrag Tüllingen Fachliche Stellungnahme der Schule Nachteilsausgleich Versetzungsgefährdung Begleitschreiben Versetzungsgefährdung Merkblatt VwV 3/1999 Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf Sonderpädagogische Dienste Grundsätze und Arbeitshilfen LRA Lörrach, V/ Fachbereich Schule und Bildung (Rüdlin, Walz, Weiß)

  3. Sonderpädagogische Dienste ZIEL Kind- bezogene Beratung Verbleib Run-der Tisch Beratung/ Casemanagement Informations-sammlung + Kooperative Diagnostik Anregungen für die allg. Schule Befund-/ und Beratungsgespräch mit Eltern, Lehrer/in, Koop-Lehrer/in u.a. Erstkontakt-Gespräch und Förderplanung Eltern, Lehrer/in, Koop.-lehrer/in - Wer? Was? Bis wann? - Auftrag, Protokoll der Vereinbarungen - Schweigepflichtentbindung • Dokumentation • des Lern- u. Leistungsstandes • der Maßnahmen der allg. Schule Hilfeplanung Schulische Förderung allg. Schule Sonderpädagogische Förderung Hilfe- u. Unterstüt-zungsmaß-nahmen Andere Hilfe-Systeme Begleitung bei Rückschu-lung LRA Lörrach, V/ Fachbereich Schule und Bildung (Rüdlin, Walz, Weiß)

  4. Standards für die Kooperation( kind- bzw. einzelfallbezogen ) • Zielsetzung: Verbleib an der allgemeinen Schule. • Diesem Ziel dienen Förderpläne, schulische und außerschulische Hilfen, Förderkonzepte und Fördersysteme. • Die allgemeine Schule muss die Förderung und Entwicklung des Kindes in einem gestuften Verfahren leisten (u.U. mit Hilfe der Sonderpädagogischen Dienste). • Die Dokumentation muss dieses gestufte Verfahren nachvollziehbar darstellen. • Der Beratungsprozess beginnt mit einem Elterngespräch. • Die Kontaktaufnahme zwischen allgemeiner Schule und Sonderschule muss niederschwellig möglich sein. • Die Federführung liegt bei der allgemeinen Schule (Subsidiäre Funktion des Sonderpädagogischen Dienstes). Die Entscheidungsverantwortung liegt bei den Eltern und der allgemeinen Schule. • Die Arbeit des Kooperationslehrers muss in allen in der VV genannten Formen gewährleistet werden, sie darf nicht auf einzelne Punkte beschränkt sein. • Die Dokumentation der Arbeit bzw. der Hilfeplanung muss alle Tätigkeitsformen widerspiegeln. Zuständigkeiten bei der Förderung sind im Hilfeplan auszuweisen. • Die Evaluation und die Fortschreibung der Förderung bzw. der Hilfeplanung muss gesichert und dokumentiert werden. LRA Lörrach, V/ Fachbereich Schule und Bildung (Rüdlin, Walz, Weiß)

  5. Kooperative Diagnostik: Aufgaben • Allgemeine Schule • Analyse von Ergebnissen bei • Klassenarbeiten • Beobachtungen • Schulleistungsüberprüfungen • ... • Eltern • Entbindung von der Schweige- • pflicht zur Nutzung vorhande- • ner Ergebnisse und Berichte • Berichte über Entwicklung im • familären Umfeld • ... Kind • Sonderpädagogischer Dienst • Feststellung der intellektuellen • Leistungsfähigkeit • Überprüfung der Wahrnehmungs- • entwicklung, • Sprachentwicklung ... • ... LRA Lörrach, V/ Fachbereich Schule und Bildung (Rüdlin, Walz, Weiß)

  6. Kooperative Diagnostik: Grundsätze Nur im Rahmen einer Kooperativen Diagnostik kann der Sonderpädagogische Förderbedarf geklärt werden. An „ runden Tischen“ werden Ergebnisse besprochen, diagnostische Aufgaben verteilt und abgesprochen. Außerschulische Einrichtungen werden einbezogen. Datenschutzrechtliche Bestimmungen müssen eingehalten werden. Eltern können über die Möglichkeiten medizinischer und psychologischer Diagnostik beraten werden. Schulen können nicht Auftraggeber für Untersu-chungen in außerschulischen Bereichen sein. LRA Lörrach, V/ Fachbereich Schule und Bildung (Rüdlin, Walz, Weiß)

  7. Aufgaben der allgemeinen Schule Klärung des individuellen Förderbedarfs Zusammenarbeit mit den Eltern Differenzierte Ermittlung des Lernstandes und des Lernumfeldes Allgemeine Schule Einbeziehung aller schulischer und außer- schulischen Einrichtungen Aufbau von Hilfssystemen Vor Ort LRA Lörrach, V/ Fachbereich Schule und Bildung (Rüdlin, Walz, Weiß)

  8. Sonderpädagogische Fördermaßnahmen 1 • In den Schulen für Geistigbehinderte, für Körperbehinderte, für Blinde, für Gehörlose, für Schwerhörige und für Sehbehinderte werden sonderpädagogische Fördermaßnahmen behinderungsspezifisch definiert und zielen darauf hin, die behinderungsspezifischen Nachteile der Kinder auszugleichen (vgl. Kultusministerium: Notengebung für behinderte Schüler - Nachteilsausgleich, September 2001). • In der Schule für Erziehungshilfe zielen sonderpädagogische Fördermaßnahmen in erster Linie dahin, Unterricht so zu organisieren und zu strukturieren, dass die Lernfähigkeit der Kinder verbessert wird. Hinzu kommen Fördermaßnahmen für die Kinder, um den jeweiligen Bildungsgang zu sichern. • Die Sprachheilpädagogische Förderung hat drei Schwerpunkte: • Wahrnehmungsförderung • Förderung der Psychomotorik • Sonderpädagogische Sprachtherapie LRA Lörrach, V/ Fachbereich Schule und Bildung (Rüdlin, Walz, Weiß)

  9. Sonderpädagogische Fördermaßnahmen 2 • Sonderpädagogische Fördermaßnahmen im Sinne der Förderschule • (Siehe Bildungsplan S. 19) werden für Schüler mit erheblichen Rückständen im Bereich der Kulturtechniken, mit Sprach- und Bewegungsstörungen sowie mit auffälligem Sozialverhalten angeboten. Sie werden in Gruppen- und Einzelunterricht durchgeführt. • Förderung im Bereich der Kulturtechniken • Sprache, Wortschatz, Gedächtnis, Auffassungsvermögen, Problemlösungsverhalten, Kreativität, Phantasie, Mengenverständnis, Zahlbegriffsbildung, Raumorientierung, Farb- und Formverständnis,... • Sprachheilpädagogische Förderung • lautrichtige Sprechweise in lebensbedeutsamen Bezügen • Bewegungsförderung • Rhythmik • Schulsonderturnen • Förderung des Sozialverhaltens • soziale Wahrnehmung • Selbstwertgefühl • Maßnahmen zur Förderung besonderer Fähigkeiten und Stärken im Hinblick auf den Übergang zur allgemeinen Schule, Schulfremdenprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses LRA Lörrach, V/ Fachbereich Schule und Bildung (Rüdlin, Walz, Weiß)

  10. Aufbau von Hilfe- und Fördersystemen 1 • Einrichtung von Fördersystemen an der allgemeinen Schule – Beteiligung von Lehrkräften der sonderpädagogischen Dienste • Bündelung von Förderstunden auf Lehrkräfte mit bestimmten Förderangeboten • LRS • Dyskalkulie • ... • Fördersysteme zur Sprachförderung • Einrichtung internationaler Eingangsklassen (Sprachförderklassen) • Beteiligung an Sprachförderklassen durch die Förderschule • Beteiligung an Sprachförderklassen durch die Sprachheilschule • ... • Lokal zu entwickelnde Fördersysteme LRA Lörrach, V/ Fachbereich Schule und Bildung (Rüdlin, Walz, Weiß)

  11. Aufbau von Hilfe- und Fördersystemen 2 • Einrichtung von Förderangeboten an Sonderschulen für Kinder von allgemeinen Schulen • Psychomotorikgruppen an der Schule für Körperbehinderte • Sprachfördergruppen an der Schule für Sprachbehinderte • Befristete Beschulungssysteme an der Sonderschule ohne Veränderung des Status der Kinder • Crashkurs „Lesen“ für Grundschulkinder an Förderschule • ... • Diese Aufgabenfelder müssen vorrangig von den Schulleitungen der Sonderschulen in Zusammenarbeit mit den allgemeinen Schulen, dem Fachbereich Schule und Bildung (Arbeitsstelle Kooperation, Pädagogische Berater) bearbeitet werden. LRA Lörrach, V/ Fachbereich Schule und Bildung (Rüdlin, Walz, Weiß)

  12. Sonderschulintern mit folgenden Aufgabenstellungen Interne Fortbildung Fortbildungsplanung Fortbildungserhebung Fallbesprechungen Intervision Entwicklung von Hilfssystemen (mit Schulleitern) Praxisbegleitgruppe Aktualisierung der Systemkenntnisse Steigerung der Verfahrenssicherheit Fortbildung Entwicklung von Vernetzungs-systemen Unterstützung der sonderpädagogischen Dienste im „eigenen Haus“ LRA Lörrach, V/ Fachbereich Schule und Bildung (Rüdlin, Walz, Weiß)

  13. Standards bei Ein- bzw. Umschulung in eine Sonderschule • Da der Verbleib der Kinder in der allgemeinen Schule die Zielsetzung des Kooperationslehrers im Sonderpädagogischen Dienst ist, müssen zur Klärung von Umschulungsfragen andere Sonderschullehrer eingesetzt werden. • Die Zuständigkeit und Verantwortung für das Einleiten des Ein- oder Umschu-lungsverfahrens liegen bei der allgemeinen Schule und bei den Eltern. • Die Grundschule klärt auch die Einschulung behinderter Kinder. • Der Antrag der Eltern/ allgemeinen Schule, die Frage des Besuchs einer Sonderschule zu klären, muss an das Landratsamt Lörrach, Dezernat V, Fachbereich Schule und Bildung, gerichtet werden (formlos). • Stichtag ist der 31.03.d.J. • Dem Antrag ist ein „Pädagogischer Bericht“ der allgemeinen Schule in Zusammenarbeit mit der Kooperationslehrkraft der Sonderschule beizufügen. • Bei nicht einvernehmlicher Antragstellung ist das abweichende Votum der Eltern beizufügen (eigenständige Erklärung der Eltern oder Protokoll des Elterngesprächs). • Stellen die Eltern den Antrag auf Einschulung in eine Sonderschule, ist eine Stellungnahme der zuständigen Grundschule erforderlich. • Bei ausländischen oder sprachauffälligen Kindern muss ein sprachfreies Verfahren verwendet werden. • Sowohl bei Dissensfällen als auch bei unklaren Entscheidungsgrundlagen wird ein Diagnoseteam mit der weiteren Begutachtung beauftragt. LRA Lörrach, V/ Fachbereich Schule und Bildung (Rüdlin, Walz, Weiß)

  14. Eltern lehnen die Kontaktaufnahme mit Kooperationslehrer ab Elternaussagen in Protokollen nachvollziehbar sicherstellen Zuständigen Sprengelschulrat einschalten Elterngespräch Konsens suchen Alternativen entwickeln befristete Vereinbarungen treffen Eltern lehnen den Antrag auf Überprüfung des Förderbedarfs und des geeigneten schulischen Förderortes ab Zuständigen Sprengelschulrat dringend einschalten Konsens suchen Klärung der Rechtslage Aufzeigen der richtigen Verfahrensschritte (s. S.15) Mögliche Ausgangslagen im Dissensfall LRA Lörrach, V/ Fachbereich Schule und Bildung (Rüdlin, Walz, Weiß)

  15. Verfahren im Dissensfall • Antrag der allgemeinen Schule an das Landratsamt Lörrach, Dezernat V, Fachbereich Schule und Bildung, den Besuch der Sonderschule zu klären • Pädagogischer Bericht (Schule und Kooperationslehrer) • Abweichendes Votum der Eltern • Gespräch im Landratsamt Lörrach, Dezernat V, Fachbereich Schule und Bildungmit Eltern und Vertretern der allgemeinen Schule (Klassenlehrer, Schulleitung) • Ziel: Konsensfindung • alternativ: probeweise Beschulung, zeitlich befristete Aufnahme • Der FB Schule und Bildung beauftragt ein Diagnoseteam mit der Begutachtung des sonderpädagogischen Förderbedarfs • Intelligenztest • Schulleistungsüberprüfung • Das Diagnoseteam erstellt „Sonderpädagogisches Gutachten“ innerhalb der gesetzten Frist mit Übergabe an FB Schule und Bildung, allgemeine Schule, Eltern • Keine Einsicht in vorhandene Unterlagen, keine Elterngespräche • Besprechung der Ergebnisse im FB Schule und Bildung • Ziel: Konsensfindung • alternativ: probeweise Beschulung, zeitlich befristete Aufnahme • Feststellung der Pflicht zum Besuch der Sonderschule • Widerspruch der Eltern: bearbeitende Stelle wird das Regierungspräsidium Freiburg • Ziel: Konsensfindung im Sinne der VV Abs. 4.6 um Rechtsstreit zu vermeiden LRA Lörrach, V/ Fachbereich Schule und Bildung (Rüdlin, Walz, Weiß)

  16. Anlagen 1 • Anregungen für die Allgemeine Schule • Dokumentation der schulischen Maßnahmen (Allg.Schule) • Dokumentation (Sonderpädagogische Dienste) • Entbindung von der Schweigepflicht • Gesprächsprotokoll • Förderplanung • Hilfeplan LRA Lörrach, V/ Fachbereich Schule und Bildung (Rüdlin, Walz, Weiß)

  17. Anlagen 2 • Notwendige Angaben bei Pädagogischen Berichten • Deckblatt zum Antrag Einschulung • Gliederungsvorschlag Einschulung • Deckblatt zum Antrag Umschulung • Gliederungsvorschlag Umschulung LRA Lörrach, V/ Fachbereich Schule und Bildung (Rüdlin, Walz, Weiß)

  18. Anlagen 3 • Antrag Tüllingen • Fachliche Stellungnahme der Schule • Nachteilsausgleich • Versetzungsgefährdung Begleitschreiben • Versetzungsgefährdung Merkblatt • Vwv 3/1999 Kinder- und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf LRA Lörrach, V/ Fachbereich Schule und Bildung (Rüdlin, Walz, Weiß)

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