1 / 10

Assistenzbeitrag der IV

Assistenzbeitrag der IV. Anmeldung ab 1. Januar 2012 bei zuständiger IV-Stelle. PAB -ler gelten bereits als angemeldet. alle anderen müssen Anmeldeformular einreichen (auch AB BE/TG -ler). Wer hat Anspruch?. BezügerInnen einer Hilflosenentschädigung (HE) der IV.

preston
Download Presentation

Assistenzbeitrag der IV

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Assistenzbeitrag der IV Anmeldung ab 1. Januar 2012 bei zuständiger IV-Stelle • PAB-ler gelten bereits als angemeldet • alle anderen müssen Anmeldeformular einreichen (auch ABBE/TG-ler) Wer hat Anspruch? • BezügerInnen einer Hilflosenentschädigung (HE) der IV • zu Hause wohnend (min. 16 Tage / Monat) / bei Heimaustritt

  2. Spezielle Anspruchsvoraussetzungen der IV • PAB-ler haben bis Ende 2012 Zeit, die Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen • erwachsene PAB-ler dürfen nicht vor 2013 ausgeschlossen werden

  3. Selbstdeklaration Personalien • Wohnsituation •  Ich wohne derzeit noch im Heim • Ich wohne in einer Privatwohnung mit: • __ eigenen Kindern (minderjährig oder Jugendliche bis 25 Jahre in Ausbildung) • __ erwachsenen Angehörigen (Kinder und Grosskinder ohne Jugendliche bis 25 • Jahre, Eltern, Grosseltern, EhepartnerIn und PartnerIn in eheähnlicher • Gemeinschaft); davon mit HE __ IST/SOLL Leistungserbringer (Werk-/Tagesstätte, Sonderschule, Heim, Spitex etc.)

  4. Ergebnis der Bedarfsabklärung

  5. Ergebnis der Bedarfsabklärung

  6. Verfügung Assistenzbeitrag • Kopien an • Ausgleichskasse • Krankenkasse • Mitwirkungs- und Meldepflicht (Änderungen, Schlussabrechnung Ausgleichskasse …)

  7. Rechnungsstellung Assistenzbeitrag • Vorschuss à fonds perdu gegen Vorlage Arbeitsverträge (max. 1 x AB / Monat) • Beratung Nicht- PAB-ler während 18 Monate ab Zusprache AB (max. 75.- / Std, • max. 1‘500.- / Jahr) bei Anbietern nach Wahl (nicht „Angehörige“); PAB-ler  RS • monatliches Rechnungsformular vollständig ausfüllen (ASMeT) Rückerstattung (Rechnungsformular pünktlich einsenden!)

  8. Arbeitsvertrag • Arbeitsinhalt, Arbeitszeiten, Arbeitspensum und Lohnhöhe regeln • Anmeldung bei Ausgleichskasse • Abschluss der Versicherungen (Unfall, Pensionskasse, Krankentaggeld) Lohnabrechnung LAM • für Anstellungsverhältnisse im Monats- oder Stundenlohn • Einsatzrapport (Erfassung geleisteter Stunden) • Ermittlung Lohnkosten • Berechnung Sozialversicherungsbeiträge • Lohnfortzahlung gemäss Berner Skala (max. 3 Monate, max. Ansätze AB) • monatliche Lohnabrechnung (auszuzahlender Nettolohn) • Lohnausweis für Steuererklärung der AssistentInnen • Ermittlung Quellensteuer (teils bei ausländischen AssistentInnen anzuwenden)

  9. Eingaben monatlich auszufüllen:(wählen Sie den Monat aus) 2. Füllen Sie die Stammdaten aus: 1. Stammdaten Hier können Sie die Jahres- zusammenstellung ansehen: 3. Rechnungsformular ausdrucken: (wählen Sie den Monat aus) Übersicht Abrechnungssystem ASMeT • Assistenzbeitrag IV • Übertrag der Angaben aus der Verfügung (Anzahl Std., Ansätze in CHF etc.) • Assistenzstunden gemäss LAM (keine „Angehörigen“ / gesetzliche Vertretung) • 8.33% für Ferienentschädigung der Assistenzpersonen • andere Ausgaben (ausserhalb AB: Angehörige, Dienstleister) Zeitguthaben: Wie viele Stunden kann ich noch in Rechnung stellen? Kontostand: Habe ich noch genug Geld, um meinen durchschnittlich anerkannten Hilfebedarf zu decken? monatliches Rechnungsformular erstellt sich, ausdrucken, unterschreiben  IV-Stelle

  10. Assistenzbudgets der Kantone für erwachsene HE-ler ohne Anspruch auf Assistenzbeitrag der IV sowie subsidiär für HE-ler mit Assistenzbeitrag der IV • ungedeckter Hilfebedarf (nach Kostenbeteiligung) • angestellte „Angehörige“ max. 1/3 Hilfebedarf • Dienstleistungen von Organisationen / Selbständigerwerbende ABBE/TG-ler erhalten voraussichtlich neue Verfügung (ca. März) ABSG ist in Planung (anderswo nach Bedarf) EL – Flick der Kantone • Privatangestellte für Pflege, Hilfe und Betreuung zu Hause (max. 90‘000.-/Jahr) • Dienstleistungen von Organisationen / Selbständigerwerbende • Erwerbsverlust Angehörige

More Related