1 / 12

Untersuchungsausschüsse im Parlament- arismus der Bundesrepublik Deutschland

Untersuchungsausschüsse im Parlament- arismus der Bundesrepublik Deutschland. Universität Duisburg-Essen Institut für Politikwissenschaft Wintersemester 2006 / 2007 Proseminar montags 18-19.30 Uhr s.t. Campus Duisburg LF 035 Nico Grasselt, Dipl.-Soz.-Wiss. 6. November 2006. Rückblick.

reegan
Download Presentation

Untersuchungsausschüsse im Parlament- arismus der Bundesrepublik Deutschland

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Untersuchungsausschüsse im Parlament-arismus der Bundesrepublik Deutschland Universität Duisburg-Essen Institut für Politikwissenschaft Wintersemester 2006 / 2007 Proseminar montags 18-19.30 Uhr s.t. Campus Duisburg LF 035 Nico Grasselt, Dipl.-Soz.-Wiss. 6. November 2006 Untersuchungsausschüsse im Parlamentarismus der Bundesrepublik Deutschland

  2. Rückblick Wo sind parl. Untersuchungsausschüsse geregelt? Verfassungen • z.B. Art 44 GG, Art 45a GG (Ausschuss für Verteidigung), Art 41 Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen Bundes- oder Landesgesetze • z.B. PUAG, Gesetzüber die Einsetzung und das Verfahren vonUntersuchungsausschüssen des LandtagsNordrhein-Westfalen Geschäftsordnungen der Landesparlamente • z.B. Anlage 5 GO des Landtages Bayern Untersuchungsausschüsse im Parlamentarismus der Bundesrepublik Deutschland

  3. Rückblick Wie wird ein PUA eingesetzt? • Beschluss des Bundestages, auf Antrag von 1/4 der Mitglieder ... • ... in einigen Bundesländern genügt ein Antrag von 1/5 der Mitglieder... • ein Einsetzungsbeschluss des Parlamentes kann den Einsetzungsantrag - in Bezug auf den Untersuchungsgegenstand - ändern • Zustimmung der Antragstellenden erforderlich • Grundsätzlich soll der Untersuchungsgegenstand im Kern unangetastet bleiben... Untersuchungsausschüsse im Parlamentarismus der Bundesrepublik Deutschland

  4. Rückblick Mit welchen Inhalten beschäftigen sich Untersuchungsausschüsse? • ein Untersuchungsverfahren ist zulässig im Rahmen der verfassungsmäßige Zuständigkeit des Bundestages ... • ... entsprechendes gilt auf Landesebene • ... die Aufklärung eines Sachverhaltes soll im öffentlichen Interesse liegen Untersuchungsausschüsse im Parlamentarismus der Bundesrepublik Deutschland

  5. Rückblick Wie setzen sich PUA zusammen? • einerseits sollen sich die Mehrheitsverhältnisse widerzuspiegeln ... • ... andererseits die Aufgabenstellung und die Arbeitsfähigkeit des Untersuchungsausschusses berücksichtigt werden. • D.h. jede Fraktion muss vertreten sein. • Ähnliches gilt auch in den Bundesländern • Minderheitenrecht aber Zusammensetzung nach den Mehrheitsverhältnissen im Parlament - Widerspruch Untersuchungsausschüsse im Parlamentarismus der Bundesrepublik Deutschland

  6. Rückblick Wer muss vor einem PUA aussagen und was darf ausgesagt werden? • Die Bundesregierung und alle anderen bundesstaatlichen Behörden, Verwaltungen, Stiftungen, Institutionen etc. sind verpflichtet, erforderliche Aussagegenehmigungen an Einzelpersonen zu erteilen • Zeugen können die Auskunft auf Fragen verweigern, deren Beantwortung ihnen oder ihren Angehörigen in die Gefahr bringen würden, einer Untersuchung nach einem gesetzlich geordneten Verfahren ausgesetzt zu werden (Aussageverweigerung) • Starkes Kontrollinstrument der Opposition Untersuchungsausschüsse im Parlamentarismus der Bundesrepublik Deutschland

  7. Rückblick Welche Folgen haben Untersuchungsausschüsse? • Nach Abschluss der Untersuchung erstattet der PUA dem Bundestag einen schriftlichen Bericht. • Der Bericht hat den Gang des Verfahrens, die ermittelten Tatsachen und das Ergebnis der Untersuchung wiederzugeben. • Kommt der Untersuchungsausschuss nicht zu einem einvernehmlichen Bericht, sind Sondervoten in den Bericht aufzunehmen. • Ist abzusehen, dass der Untersuchungsausschuss seinen Untersuchungsauftrag nicht vor Ende der Wahlperiode erledigen kann, hat er dem Bundestag rechtzeitig einen Sachstandsbericht über den bisherigen Gang des Verfahrens sowie über das bisherige Ergebnis der Untersuchungen vorzulegen. • Aber: Artikulationsfunktion, die öffentliche Meinung wird beeinflusst. Untersuchungsausschüsse im Parlamentarismus der Bundesrepublik Deutschland

  8. Rückblick Warum sind Untersuchungsausschüsse "Politische Kampfmittel"? • in der WRV konnten 1/5 der Mitglieder einen PUA einsetzen, im PUAG sind 1/4 der Mitglieder notwendig • außer in Deutschland unterliegt die Einsetzung derartiger Gremien des parl. Mehrheitsbeschlusses • qualifizierte Minderheit in Deutschland • Kontrollinstrument (der Opposition) • Ziel ist es Öffentlichkeit herzustellen... Untersuchungsausschüsse im Parlamentarismus der Bundesrepublik Deutschland

  9. Rückblick Sind Untersuchungsausschüsse grundsätzlich öffentlich? Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, wenn... • Umstände zur Sprache kommen, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen von Zeugen verletzen würde; • eine Gefährdung des Lebens, des Leibes oder der Freiheit der Zeugen zu erwarten ist; • ein Geschäfts-, Betriebs-, Erfindungs- oder Steuergeheimnis zur Sprache kommt, wodurch schutzwürdige Interessen verletzt würden; • besondere Gründe des Wohls des Bundes oder eines Landes entgegenstehen, Nachteile für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder ihrer Beziehungen zu anderen Staaten. Untersuchungsausschüsse im Parlamentarismus der Bundesrepublik Deutschland

  10. Dysfunktionalitäten von Untersuchungsausschüssen • Instrument der Opposition – Mehrheit im PUA liegt aber bei den „Gefolgsleuten“ der Regierung: Sachaufklärung vs. Parteiproporz • Starkes Minderheitenrecht, aber stumpfes Schwert, lediglich Abschlussbericht vorgesehen. • Der Untersuchungsausschuss ist kein Richter, kann also keine Sanktionen verhängen. • Was liegt im "öffentlichen Interesse": als „spektakulärstes“ Instrument der Opposition besteht eine Neigung skandalöse und korruptionsträchtige Vorgänge zu untersuchen – Sachaufklärung vs. Skandalisierung Untersuchungsausschüsse im Parlamentarismus der Bundesrepublik Deutschland

  11. Sachaufklärung vs. Skandalisierung Fragen zu den Texten • Dienen Untersuchungsausschüsse der Bestimmung der politischen Tagesordnung (Kampfmittel) oder der Sachaufklärung? • Was ist ein politischer Skandal und welche Rolle spielen parlamentarische Untersuchungsausschüsse in diesem "Ritual" der politischen Kultur? • Beruhen PUA primär auf Darstellungs- oder auf Entscheidungspolitik? • Wie können Untersuchungsausschüsse dazu beitragen, dem Vertrauensverlust in die Politische Elite entgegenzuwirken? Untersuchungsausschüsse im Parlamentarismus der Bundesrepublik Deutschland

  12. Literatur und Quellen • Blickpunkt Bundestag: "Spionage Skandale Affären." Die Arbeit der Untersuchungsausschüsse des Bundestages, (Deutscher Bundestag) unter: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9912/9912050.html • Bönsch Frank (2006): Politische Skandale in Deutschland und Großbritannien. In: Aus Politik und Zeitgeschichte (Bundeszentrale für Politische Bildung), NR. 7., S. 25-32 • Gespräch mit Jürgen Plöhn (o.J.): Fakten und keine Medienwellen. In: "Das Parlament" • Glauben, Paul Lars / Brocker, Lars (2004): Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern, Köln u.a., S. 1-31. • Heine, Claudia (o.J.): Parteipolemik oder Sachaufklärung? Die Arbeit der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse. in: Zeitschrift "Das Parlament". • Mager, Ute (2002): Das neue Untersuchungsausschussgesetz des Bundes: parlamentarische Organisation von Kontrolle durch Publizität. In: Zeitschrift „Der Staat“, Nr. 41/4, S. 597-615. • Sarcinelli, Ulrich (2005): Politische Kommunikation in Deutschland. Wiesbaden, S. 264-283. • Wiefelspütz, Dieter (2002): Untersuchungsausschuss und öffentliches Interesse. In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 21. Jahrgang, Heft 1, München u. Frankfurt a.M., S. 10-15. Untersuchungsausschüsse im Parlamentarismus der Bundesrepublik Deutschland

More Related