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EU-Programm JUGEND IN AKTION

EU-Programm JUGEND IN AKTION. Laufzeit vom 01.01.2007 bis 31.12.2013 Gesamtvolumen 885 Millionen € ca. 12 Millionen € Fördermittel pro Jahr für Deutschland Förderung nicht-formaler Bildung. Ständige Prioritäten des Programms. Europäische Bürgerschaft Beteiligung junger Menschen

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EU-Programm JUGEND IN AKTION

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Presentation Transcript


  1. EU-Programm JUGEND IN AKTION • Laufzeit vom 01.01.2007 bis 31.12.2013 • Gesamtvolumen 885 Millionen € • ca. 12 Millionen € Fördermittel pro Jahr für Deutschland • Förderung nicht-formaler Bildung

  2. Ständige Prioritäten des Programms • Europäische Bürgerschaft • Beteiligung junger Menschen • Kulturelle Vielfalt • Einbeziehung junger Menschen mit erhöhtem Förderbedarf

  3. Merkmale des Programms • Nicht-formales Lernen • Youthpass • Sichtbarkeit des Programms JUGEND IN AKTION • Verbreitung und Verwendung von Ergebnissen • Antidiskriminierung • Gleichstellung von Frauen und Männern • Jugendschutz und Sicherheitsvorkehrungen für die TeilnehmerInnen • Mehrsprachigkeit

  4. Zielgruppen • Jugendliche zwischen 13 und 30 Jahren je nach Aktion und Projekt • Jugendorganisationen • Fachkräfte der Jugendarbeit • Träger der freien Jugendhilfe • Organisationen und Einrichtungen im Jugendbereich • Lokale Behörden

  5. Aktionen des Programms

  6. Antragsfristen Grundsätzlich werden alle Projekte dezentral beantragt. Ausnahmen: Projekte mit „Sonstigen Ländern weltweit“ sowie Projekte in verschiedenen Unteraktionen der Aktion 4  Zentrale Antragstellung in Brüssel

  7. Programmländer • EU-Mitgliedsländer • Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern • EFTA-Länder • Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz • Assoziierte Länder • Kroatien, Türkei

  8. Benachbarte Partnerländer • Osteuropa und Kaukasus • Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldawien, Russische Föderation, Ukraine, Weißrussland • Süd-Ost-Europa • Albanien, Bosnien und Herzegowina, Republik Kosovo, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien, Montenegro • Euro-Med (Mediterrane Länder) • Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien, Palästinensische Behörde im Westjordanland und dem Gazastreifen

  9. Aktion 1 – Jugend für Europa Begegnungen und Initiativen Aktion 1.1  Jugendaustausch Aktion 1.2  Unterstützung von Jugendinitiativen Aktion 1.3 Projekte der partizipativen Demokratie

  10. Aktion 1.1 – Jugendbegegnungen Wer?Jugendliche; 13 bis 25 Jahre (Ausnahme 26 bis 30 Jahre); mindestens 16, maximal 60 TeilnehmerInnen Was? Bi-, tri- oder multilaterale Jugendbegegnungen Mit wem?Mindestens einem weiteren Programmland Wie lange?Sechs bis 21 Tage (ohne Reisetage)

  11. Bedingungen Programmländer Jugendbegegnungen • Bi-, tri- oder multilaterale Begegnungen zwischen Programmländern • Mindestens ein EU-Land • Nicht gefördert werden: = bilaterale Begegnungen mit Polen (DPJW) = bi- und trilaterale Begegnungen mit Frankreich (DFJW)

  12. Förderschwerpunkte von JUGEND für Europa Jugendbegegnungen • Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf • Längerfristige Beziehungen • Gleichberechtigte internationale Kooperation • Gleichberechtigte Beteiligung beider Geschlechter • Einbindung in alltägliche Jugendarbeit • Angemessene Vorbereitung, Auswertung und Nachbereitung des Projekts • Adäquate Überlegungen für eine geeignete Betreuung und Begleitung junger Menschen

  13. Nationale Förderprioritäten Jugendbegegnungen • Es werden Jugendliche mit Migrationshintergrund / oder Jugendliche in Armut und Risikolagen einbezogen. • Die Begegnung ist in die alltägliche Arbeit von und mit Jugendlichen vor Ort eingebunden und / oder hat Auswirkungen auf das lokale Umfeld der Jugendbegegnung. Die Projekte und Ergebnisse werden sichtbar gemacht und wirken sich auf Folgemaßnahmen aus. • Lernprozesse werden gezielt angeleitet und reflektiert und das Thema der Begegnung durch Methoden der nicht formalen Bildung umgesetzt. • Für tri- und mulilaterale Projekte: Der Antragsteller beantragt zum ersten Mal in der Aktion

  14. Förderfähige Kosten Jugendbegegnungen • Vorbereitung der Aktivitäten und Teilnehmer/-innen 480,- Euro pro Organisation / Gruppe • Aktivitätskosten pauschal 450,- Euro plus 250,- Euro Festbetrag pro Partnerorganisation plus 18,- Euro pro Übernachtung und Teilnehmer/in • Reisekosten • 70% der förderfähigen Kosten (Hin- und Rückreise vom • Heimatort zum Projektort.) • Außergewöhnliche Kosten

  15. Förderfähige Kosten Jugendbegegnungen • Vorbereitender Planungsbesuch 100 % der Reisekosten, die zweite Person muss ein/-e Jugendliche/-r sein plus 48,- Euro pro Übernachtung, für maximal zwei Nächte

  16. Ansprechpartnerinnen Jugendbegegnungen N.N. – Programmreferentin – 0228-9506-221 Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein  begegnung@jfemail.de Inge Linne – Programmreferentin – 0228-9506-263 Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt linne@jfemail.de Simone Heidemeyer – Sachbearbeiterin – 0228-9506-237 Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen  heidemeyer@jfemail.de Barbara Engels– Sachbearbeiterin – 0228-9506-247Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen  engels@jfemail.de

  17. Aktion 1.2 – Jugendinitiativen • Wer? Jugendinitiativen können sein: = Informelle Gruppe (mindestens vier Jugendliche im Alter von 18 bis 30 Jahren) = Gemeinnützige Organisation oder Verein • Was? Selbstbestimmte, von Jugendlichen initiierte und durchgeführte Jugendprojekte: = Nationale Jugendinitiativen = Transnationale Jugendinitiativen (zwei oder mehr Gruppen aus verschiedenen Ländern) • Wie lange?Drei bis 18 Monate • Wie viel?5.500,- Euro für nationale Jugendinitiativen • 8.000,- Euro für transnationale Jugendinitiativen (plus 70% der Reisekosten)

  18. Nationale Förderprioritäten Jugendinitiativen • Projekte, die sich mit der Europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich respektive der EU-Jugendstrategie beschäftigen • Projekte unter Beteiligung und aktiver Einbeziehung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund und / oder mit Jugendlichen in Armut und Risikolagen • Transnationale Jugendinitiativen sowie Projekte, die aktiv junge Menschen aus anderen Ländern einbeziehen • Projekte, die deutlich erkennbar von Jugendlichen selbständig initiiert, beantragt und durchgeführt werden

  19. Themen und Möglichkeiten Jugendinitiativen Das für die Jugendinitiative gewählte Thema ist sowohl für die Gruppe als auch für die örtliche Gemeinschaft von Interesse und Bedeutung. • Europäisches Bewusstsein • Gesundheit, Drogenmissbrauch • Ländliche / städtische Entwicklung • Jugendpolitiken • Maßnahmen gegen Kriminalität / Rassismus / Fremdenfeindlichkeit • Chancengleichheit • Bildung durch andere Jugendliche („peer education“) • Kunst und Kultur, Umwelt, Sport • Medien und Kommunikation • ...

  20. Aktion 1.3 – Projekte der partizipativen Demokratie Projekte der partizipativen Demokratie sollen die aktive Beteiligung junger Menschen am Leben in ihrer lokalen, regionalen oder nationalen Gemeinschaft oder auf internationaler Ebene verstärken. Auch „Jugenddemokratieprojekte“ genannt, unterstützen sie junge Menschen dabei, sich aktiv an den Diskussions- und Entscheidungsprozessen im demokratischen System zu beteiligen und so ihre Belange zu vertreten.

  21. Aktion 1.3 – Projekte der partizipativen Demokratie • Projekte basieren auf einer europäischen Partnerschaft (2+2) und beteiligen jeweils ein Netzwerk: • in Deutschland (mindestens zwei verschiedene Partner) plus • in mindestens einem weiteren Programmland (mindestens zwei verschiedene Partner)

  22. Aktion 1.3 – Projekte der partizipativen Demokratie • Wer? Antragsteller können sein: =Gemeinnützige Organisationen oder Vereine =lokale, regionale oder nationale öffentliche Behörden, die in der Jugendarbeit tätig sind =informelle Gruppen junger Menschen • Teilnehmer? Junge Menschen zwischen 13 und 30 Jahren = Jedes Projekt muss mindestens 16 TeilnehmerInnen haben • Wie lange?Drei bis 18 Monate • Wie viel?Bis zu 75% (maximal 50.000,- Euro, inkl. 7% Pauschale für indirekte Kosten sowie für Verbreitung und Verwendung der Projektergebnisse)

  23. Thematisches Konzept Projekte der partizipativen Demokratie • Das Projekt zielt auf die Beteiligung junger Menschen an den Mechanismen der repräsentativen Demokratie ab • Das Projekt gibt jungen Menschen die Chance, die Konzepte der repräsentativen Demokratie und der aktiven Bürgerschaft in der Praxis zu erfahren • Das Projekt ermöglicht einen Dialog zwischen jungen Menschen und Entscheidungsträgern auf allen Ebenen

  24. Nationale Förderprioritäten Projekte der partizipativen Demokratie • Projekte, die sich mit der Europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich respektive mit der Umsetzung der neuen EU-Jugendstrategie in Deutschland beschäftigen. • Projekte unter Beteiligung und aktiver Einbeziehung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund und/oder mit Jugendlichen in Armut und Risikolagen.

  25. Aktion 2 – Europäischer Freiwilligendienst (EFD) • Wer?Jugendliche zwischen 18 und 30 Jahren = Ab 16 Jahren und über 25 Jahren prioritär für Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf • Wie lange? Zwei Wochen bis zwölf Monate Mind. 2 Wochen prioritär für Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf oder Gruppenfreiwilligendienste mit mind. 10 Freiwilligen Jeder andere EFD = Zwei bis 12 Monate • Wie viel?90% Reisekosten, Festbeträge für Projektdurchführung (inklusive Sprachkurs), Begleitung und Taschengeld

  26. Europäischer Freiwilligendienst Förderfähige Kosten • Es gelten die Sätze des Landes, in dem der EFD stattfindet! • 90 % internationale Reisekosten pro Freiwilligen/n • 480,- € pro Freiwillige/n Entsendepauschale • 105,- € Taschengeld pro Freiwillige/n pro Monat in DE (Beträge länderspezifisch!) • 450,- € Aufnahmepauschale pro Dienstmonat in DE (Beträge länderspezifisch!) • Visakosten, Impfungen: 100 % • Koordinierungskosten 130,- € pro Partner + 100,- € pro Freiwillige/n (nur für Projekte mit mehr als zwei Partnern, Koordinierende Organisation ausgenommen) • Kosten für Verbreitung und Verwendung von Projektergebnissen: max. 500,- € pro Partner

  27. Europäischer Freiwilligendienst Förderfähige Kosten Außergewöhnliche Kosten für Projekte mit Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf • Kosten für besondere Betreuung: 250,- € pro Freiwillige/-n pro Dienstmonat • Vorbereitungsbesuch: 100 % Reisekosten, 48,- € pro Tag / pro Person in DE (Beträge länderspezifisch!); maximal zwei Nächte werden gefördert • Sonstige außergewöhnliche Kosten bis zu 100%

  28. Projektarten Europäischer Freiwilligendienst • Individueller Freiwilligendienst Freiwillige/r, eine Entsendeorganisation und ein Aufnahmeprojekt (und eventuell eine koordinierende Organisation) • Gruppen-FreiwilligendienstBis zu 30 Freiwillige arbeiten entweder im selben Aufnahmeprojekt oder aufgeteilt in Untergruppen in verschiedenen Aufnahmeprojekten und ggf. verschiedenen Ländern Voraussetzung: Gruppencharakter; gemeinsamer thematischer Ansatz; regelmäßige Treffen • Achtung: Gruppen-EFD im Rahmen von Großveranstaltungen muss direkt bei der Executive Agency in Brüssel beantragt werden.

  29. Die EFD-Partnerschaft Europäischer Freiwilligendienst Aufnahmeorganisationen • nehmen die Freiwilligen auf, schulen und betreuen sie • sorgen für Unterkunft und Verpflegung • organisieren Sprachunterricht Entsendeorganisationen • bereiten die Freiwilligen vor • versichern die Freiwilligen • sorgen für Begleitung im Vorfeld, während des Dienstes und danach EFD- Partnerschaft Freiwillige • suchen Entsendeorganisation • engagieren sich in einem gemeinnützigen Projekt • lernen den Alltag in einem anderen Land kennen • bringen ihren Blickwinkel, ihr Engagement und ihre Kenntnisse ein Koordinierende Organisation Kann die Antragstellung für die beteiligten Organisationen übernehmen und das Projekt koordinieren. Alle beteiligten Organisationen können Antragsteller sein.

  30. EFD-Projekte in Europa Europäischer Freiwilligendienst Die Datenbank der anerkannten Aufnahme- und Entsendeprojekte in Europa: http://ec.europa.eu/youth/evs/aod/hei_en.cfm

  31. Aktion 3 – Jugend in der Welt Aktion 3.1  Zusammenarbeit mit den Benachbarten Partnerländern der EU Aktion 3.2  Zusammenarbeit mit den „Sonstigen Partnerländern weltweit“

  32. Ziele Zusammenarbeit mit den Benachbarten Partnerländern der EU Entsprechend denen der Aktion 1.1 bei Jugendbegegnungen und denen der Aktion 4.3 bei Trainings- und Netzwerkprojekten.

  33. Mögliche Aktivitäten Zusammenarbeit mit den Benachbarten Partnerländern der EU • Jugendbegegnungen Basierend auf demselben Muster, wie die im Rahmen von Aktion 1.1 vorgesehenen Jugendbegegnungen (unter Berücksichtigung einiger Besonderheiten) • Projekte für Training und Vernetzung Basierend auf demselben Muster, wie die im Rahmen von Aktion 4.3 vorgesehenen Projekte für Training und Vernetzung (unter Berücksichtigung einiger Besonderheiten)

  34. Besonderheiten bei Jugendbegegnungen Zusammenarbeit mit den Benachbarten Partnerländern der EU • Die Aktivitäten sollten multilateral sein, d.h. mindestens vier Länder einbeziehen. • Bilaterale und trilaterale Begegnungen sind für diejenigen Partnergruppen vorgesehen, die bislang noch keine Jugendbegegnungen organisiert haben. • Ausgewogenes Länder- und TeilnehmerInnen-Verhältnis zwischen EU- Ländern und Benachbarten Partnerländern • Begegnungen sollten möglichst mit Benachbarten Partnerländern der gleichen Region durchgeführt werden

  35. Besonderheiten bei Training und Vernetzung Zusammenarbeit mit den Benachbarten Partnerländern der EU • Die Aktivitäten sollten multilateral sein, d.h. mindestens vier Länder einbeziehen. • Dabei müssen mindestens zwei Partner aus Benachbarten Partnerländern und mindestens einer aus einem EU-Land beteiligt sein. Ausnahmen: = Netzwerkprojekte benötigen mindestens sechs Länder = Job-Shadowing und Projektvorbereitender Besuch sind bilateral möglich. • Ausgewogenes Länder-, Gruppen- und TeilnehmerInnen-Verhältnis zwischen EU-Ländern und Benachbarten Partnerländern • Projekte sollten möglichst mit Benachbarten Partnerländern der gleichen Region durchgeführt werden.

  36. Allgemeine Bedingungen Zusammenarbeit mit „Sonstigen Partnerländern weltweit“ Durch diese Unteraktion sollen Projekte mit Ländern unterstützt werden, ... • die keine Nachbarländer der EU sind und • die im Jugendbereich Vereinbarungen mit der Europäischen Gemeinschaft geschlossen haben. Im Rahmen der Aktion 3.2 wird Projekten Priorität eingeräumt, an denen Länder in Lateinamerika, Afrika, der Karibik und der Pazifikregion sowie in Asien beteiligt sind.

  37. Antragstellung Zusammenarbeit mit „Sonstigen Partnerländern weltweit“ • Projekte werden im Zuge einer jährlichen Ausschreibung ausgewählt. • Förderungswürdige Anträge werden anhand der Förderkriterien und den in der Ausschreibung dargelegten Vergabekriterien bewertet. Durch diese Ausschreibungen werden jährliche thematische und / oder regionale Prioritäten festgelegt. Weitere Informationen zu Antragsformularen und -fristen enthält die Website der der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur in Brüssel: http://eacea.ec.europa.eu

  38. Aktion 4 – Unterstützungssysteme Aktion 4.1  Unterstützung von auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätigen Einrichtungen (zentral) Aktion 4.2  Unterstützung des europäischen Jugendforums (zentral) Aktion 4.3Training und Vernetzung (dezentral) Aktion 4.4 Projekte zur Förderung von Innovation und Qualität (zentral) Aktion 4.5 Informationsmaßnahmen (zentral) Aktion 4.6 Partnerschaften (zentral)

  39. Aktion 4.3 – Training- und Vernetzung • Wer?TrainerInnen, TutorInnen, ProjektleiterInnen, JugendleiterInnen, Jugendliche, ProjektorganisatorInnen • Was? Job Shadowing, Projektvorbereitender Besuch, Auswertungstreffen, Studienbesuch, Aufbau von Partnerschaften, Seminare, Trainingskurse, Vernetzung • Wie lange?Einzelne Maßnahmen können unterschiedlich dauern =Job Shadowing: Zehn bis 20 Tage =Projektvorbereitender Besuch: Zwei bis drei Tage = Vernetzung:Dreibis 15 Monate = alle anderen Aktivitäten: Bis zehn Tage • Wie viel? Reisekosten 70%, Festbeträge für Kost und Logis, Aktivitäts- kosten, Training Tools oder bei Vernetzung bis 50% Projektkosten

  40. Aktivitäten Training und Vernetzung • Job Shadowing (1-2 TN) • Projektvorbereitender Besuch (bis 2 pro Organisation) • Auswertungstreffen (bis 50 TN inkl. Leitungsteam) • Studienbesuch (bis 50 TN inkl. Leitungsteam) • Aufbau von Partnerschaften (bis 50 TN inkl. Leitungsteam) • Seminare (bis 50 TN inkl. Leitungsteam) • Trainingskurse (bis 50 TN inkl. Leitungsteam) • Vernetzung (keine Beschränkung der TN)

  41. Finanzierungsvereinbarungen für mehrere Maßnahmen Training und Vernetzung Ein Antrag für mehrere Maßnahmen innerhalb von 18 Monaten: • Zwei bis fünf Aktivitäten desselben Typs (z.B. drei Trainingskurse im Laufe eines Jahres) oder • zwei bis fünf Aktivitäten unterschiedlichen Typs (z.B. eine Aktivität zum Aufbau von Partnerschaften, ein Projektvorbereitender Besuch und ein Seminar) Wichtig: Nur für AntragstellerInnen, denen schon mindestens drei verschiedene Projekte in Aktion 4.3 bewilligt wurden.

  42. Förderfähige Kosten (außer Vernetzung) Training und Vernetzung • Fahrtkosten = Bis zu 70 % Reisekosten • Unterkunft und Verpflegung = 44,- Euro pro TN / Übernachtung • Aktivitätskosten = 1.200,- Euro plus 50,- Euro pro TN(nur bei Studienbesuch, Aufbau von Partnerschaften, Seminar, Trainingskurs, Evaluationstreffen) • Training Tools = 350,- Euro pro Tag (nur Trainingskurse) • Außergewöhnliche Kosten = Bis zu 100%

  43. Förderfähige Kosten bei Vernetzung Training und Vernetzung • Zuschuss basiert auf den tatsächlichen Kosten • Zuschuss beträgt bis zu 20.000 € • Zuschuss beträgt nicht mehr als 50 % der förderfähigen Projektgesamtkosten

  44. Aktion 5 – Unterstützung der Europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich Aktion 5.1  Begegnungen junger Menschen mit Verantwortlichen der Jugendpolitik (dezentral) Aktion 5.2  Unterstützung von Tätigkeiten zur Verbesserung des Verständnisses und des Kenntniserwerbs im Jugendbereich (zentral) Aktion 5.3Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen (zentral)

  45. Aktion 5.1 – Begegnungen junger Menschen mit Verantwortlichen der Jugendpolitik Diese Unteraktion unterstützt die Zusammenarbeit, Seminare und den Strukturierten Dialog zwischen jungen Menschen, den in der Jugendarbeit und in Jugendorganisationen Tätigen und den Verantwortlichen der Jugendpolitik.

  46. Was wird gefördert? Begegnungen junger Menschen mit Verantwortlichen der Jugendpolitik • Nationale Jugendtreffen • = Zur Diskussion und Information über Fragen, die für den Strukturierten Dialog oder Politiken und Themen der Europäischen Union von Bedeutung sind • = Zur Vorbereitung des offiziellen Jugendevents der jeweiligen Ratspräsidentschaft • = Zur Organisation von Aktivitäten im Zusammenhang mit der Europäischen Jugendwoche • = Zur Förderung des sektorenübergreifenden Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen formalen und nichtformalen Bildungsbereichen • Transnationale Jugendseminare • = Austausch von Ideen und bewährten Praktiken • = Diskussionen zu den Prioritäten und Zielen des Strukturierten Dialoges und der Europäischen Jugendpolitik

  47. Formales Begegnungen junger Menschen mit Verantwortlichen der Jugendpolitik • Wie lang? Ein Projekt dauert zwischen drei und neun Monaten. Die Aktivitätsdauer der Seminare unterscheidet sich: = Keine Beschränkung bei nationalen Seminaren = Ein bis sechs Tage bei transnationalen Seminaren • Wie viel?Bis zu 75% der Gesamtkosten, maximal 35.000,- Euro • TeilnehmerInnen? Mindestens 15 TeilnehmerInnen bei einem nationalen Seminar • Mindestens 30 TeilnehmerInnen bei einem transnationalen Seminar

  48. Aufgaben von JUGEND für Europa • Umsetzung des Programms JUGEND IN AKTION in Deutschland • Information von Fachkräften und Jugendlichen • Beratung • Fortbildung von Multiplikatoren, Fachkräften und Jugendlichen • Auswertung und Evaluierung des Programms • Förderung, Durchführung und Valorisierung von Modell- und Pilotprojekten • Netzwerkarbeit • Begleitung und Förderung der jugendpolitischen Zusammenarbeit in Europa

  49. Umsetzung JUGEND IN AKTION in Deutschland • Jugendbegegnungen ca. 12.000 geförderte Jugendliche in 300 Begegnungen pro Jahr • Europäischer Freiwilligendienst ca. 1.200 Jugendliche in Entsende- und Aufnahmeprojekten pro Jahr • Jugendinitiativen Mehr als 3.000 Jugendliche in ca. 120 Projekten pro Jahr • Training und Vernetzung Mehr als 2.000 TeilnehmerInnen in ca. 120 Projekten pro Jahr

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