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Abbau von Rechten bringt keine Arbeitsplätze

Abbau von Rechten bringt keine Arbeitsplätze. Dichtung und Wahrheit nach der Kanzlerrede am 14.3.2003. Tarifverträge. Der Kanzler will: In Tarifverträgen Optionen schaffen für Betriebsver-einbarungen zur Beschäftigungsförderung/ -sicherung Was er nicht sagt:

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Abbau von Rechten bringt keine Arbeitsplätze

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  1. Abbau von Rechten bringt keine Arbeitsplätze Dichtung und Wahrheit nach der Kanzlerrede am 14.3.2003 IG Metall Bayern

  2. Tarifverträge • Der Kanzler will: • In Tarifverträgen Optionen schaffen für Betriebsver-einbarungen zur Beschäftigungsförderung/ -sicherung • Was er nicht sagt: • Unsere Tarifverträge enthalten schon jetzt solche Optionen, z.B. zur Flexibilisierung der Arbeitszeit oder zur Änderung von Leistungslohn und Leistungszulage. • Der Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung in der Metall- und Elektroindustrie ermöglicht Absenkung der Arbeitszeit um bis zu 6 Stunden bei Auftragsmangel. IG Metall Bayern

  3. Tarifverträge • Der Kanzler will: • Deutlich mehr betriebliche Bündnisse für Arbeit durch die Tarifvertragsparteien. • Wenn nicht, droht er mit gesetzlicher Regelung. • Was er nicht sagt: • Allein die IG Metall Bayern hat im Bereich der Metall- und Elektroindustrie weit über 30 Sanierungstarifverträge abgeschlossen. • In den Branchen Textil und Holz+Kunststoff ist das Bild ähnlich. IG Metall Bayern

  4. Kündigungsschutz • Der Kanzler will: • Psychologische Schwelle vor Neueinstellungen für Kleinbetriebe (mehr als 5 AN) überwinden • Was er nicht sagt: • Während der Geltung des KSchG erst ab 10 AN in den Jahren 1996 bis 1998 war kein Nettobeschäftigungseffekt feststellbar. • 1996 bis 2001 blieb Zahl der AG-Kündigungen in etwa gleich. • OECD-Studie 1999: Trotz gleichbleibenden Niveaus des Kündigungsschutzes Ende 80er/ Ende 90er Jahre entwickelte sich Arbeitsmarktsituation unterschiedlich. • Einstellungsquote ist auch in Betrieben mit 6-9 AN wesentlich höher als in größeren Betrieben. IG Metall Bayern

  5. Kündigungsschutz • Der Kanzler will: • Kündigungsschutz besser handhabbar machen • Was er nicht sagt: • Trotz KSchG enden 32% aller Arbeitsverhältnisse aufgrund einer AG-Kündigung (ca. 1Mio / Jahr!). • Von den betroffenen AN klagen jedoch nur ca. 11% (d.h. ca. 100.000 / Jahr) gegen die Kündigung. • Bei betriebsbedingten Kündigungen klagen sogar nur 8% der Gekündigten. IG Metall Bayern

  6. Kündigungsschutz • Der Kanzler will: • Wahlrecht zwischen Klage auf Weiterbeschäftigung und Abfindung bei betriebsbedingten Kündigungen • Was er nicht sagt: • Heute erhalten nur rund 10% aller AN, deren Arbeitsverhältnis endet, eine Abfindung. • Von den 32%, die vom AG gekündigt werden (s.o.), bekommen nur 15% (= ca. 150.000) eine Abfindung. • Von den 11% der Gekündigten, die gegen die Kündigung geklagt haben, erhalten nur ca. 50% eine Abfindung, d.h. ca. 50.000 AN im Jahr bundesweit. IG Metall Bayern

  7. Kündigungsschutz • Der Kanzler will: • Sozialauswahl nicht nur nach Alter oder Dauer der Betriebszugehörigkeit, sondern Festlegung der Prioritäten durch Betriebsparteien • Was er nicht sagt: • In ca. 90% aller Betriebe in Deutschland gibt es keinen Betriebsrat. Dort arbeiten ca. 50% aller AN. • In Betrieben mit BR wurde dieser zu 60% informiert. • BR widerspricht im Durchschnitt gerechnet nicht mehr als 10% aller AG-Kündigungen (bezogen auf Fälle, in denen Klage erhoben wurde, sind es 44%). IG Metall Bayern

  8. Kündigungsschutz • Der Kanzler will: • Sozialauswahl so gestalten, dass Leistungsträger im Unternehmen bleiben können • Was er nicht sagt: • Eine objektive Definition von „Leistungsträgern“ ist unmöglich. • Regelung nützt nicht Kleinbetrieben, sondern vor allem Großunternehmen, die systematisch ältere und sozial besonders schutzwürdige Arbeitnehmer „loszuwerden“ versuchten. • Ist hier eine „Lex Siemens“ geplant? IG Metall Bayern

  9. Kündigungsschutz • Quellen für Angaben zum Kündigungsschutz: • Bielenski, Hartmann, Pfarr, Seifert: Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Wahrnehmung und Wirklichkeit – Neue empirische Befunde (Darstellung und Ergebnisse in AuR 2003, S. 81 bis 91) • BMA: Statistik der Arbeitsgerichtsbarkeit (einsehbar über www.arbeitsgerichtsverband.de) • OECD-Studie 1999, Employment Outlook 1999 (Ergebnisse in AuR 1999, S. 437) IG Metall Bayern

  10. Arbeitslosengeld • Der Kanzler will: • Arbeitslosengeld für maximal 12 Monate, ab 55 für maximal 18 Monate • Was er nicht sagt: • Für einen Facharbeiter, der nach 40 Jahren arbeitslos wird, wurden bei durchschnittlich 2.000 € Bruttomonatseinkommen ca. 70.000 € Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt (Basis: 6,5%). • Geplantes AloG (Basis: 2.500 € Monatsentgelt = 635 € Bemessungsentgelt / Woche, Steuerkl. III, ohne Kind): • 54 Jahre und jünger: 13.716 € (12 Monate) • 55 Jahre und älter: 20.574 € (18 Monate) IG Metall Bayern

  11. Arbeitslosengeld • Der Kanzler will: • Arbeitslosengeld für maximal 12 Monate, ab 55 für maximal 18 Monate • Was er nicht sagt: • Der nach drei Jahren angeblich erreichte Spareffekt von 10-15 Mrd. Euro jährlich (Quelle: Bundesanstalt für Arbeit, SZ vom 18.3.2003, S.19), kann nur dann zu einer Senkung des Beitragssatzes von 6,5% auf 4,6% führen, wenn das eingesparte Geld nicht für andere Zwecke verwendet wird. IG Metall Bayern

  12. Arbeitslosenhilfe • Der Kanzler will: • Zusammenlegen von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf dem Niveau der Sozialhilfe • Was er nicht sagt: • Zusammen mit der Verkürzung der Bezugsdauer des AloG werden dadurch die Ausgaben für Sozialhilfe insgesamt erheblich steigen, d.h. die Belastung wird nicht geringer, sondern auf andere Kassen verteilt. • Die „originäre“ Alohi z.B. nach Wehr- oder Zivildienst gibt es schon seit 1.1.2000 nicht mehr. IG Metall Bayern

  13. Vergleich Arbeitslosen- /Sozialhilfe • Facharbeiter in Bayern, 36 Jahre, verheiratet, 2 Kinder im Alter von 6 und 9 Jahren, Steuerkl. III, 3.000 € Bruttomonatseinkommen (= 765 € Bemessungsentgelt / Woche), Ehefrau ohne Einkommen: • Arbeitslosenhilfe • 1.431,60 € Arbeitslosenhilfe (= 57% des Leistungsentgelts wegen der Kinder) • Anspruch auf aufstockende Sozialhilfe bis Gesamtbedarf (s.u.) • Sozialhilfe (Basis Bayern = die niedrigste): • Bedarf: 1.514 € (Regelsätze für Ehepaar mit 2 Kindern plus Kaltmiete plus Heizkosten plus einmalige Leistungen) IG Metall Bayern

  14. Vergleich Arbeitslosen- /Sozialhilfe • Montagehelferin in Bayern, 40 Jahre, alleinerziehend, 2 Kinder im Alter von 12 und 15 Jahren, Steuerkl. II, 1.800 € Bruttomonatseinkommen (= 460 € Bemessungsentelt / Woche): • Arbeitslosenhilfe • 741,60 € Arbeitslosenhilfe (= 57% des Leistungsentgelts wegen der Kinder) • Anspruch auf aufstockende Sozialhilfe bis Gesamtbedarf (s.u.) • Sozialhilfe (Basis Bayern = die niedrigste): • Bedarf: 1.515 € (Regelsätze für Alleinerziehende mit 2 Kindern unter 16 plus Kaltmiete plus Heizkosten plus einmalige Leistungen) IG Metall Bayern

  15. Vergleich Arbeitslosen-/Sozialhilfe • Ingenieur in Bayern, 45 Jahre, alleinstehend, keine Kinder, Steuerkl. I, 4.000 € Bruttomonatseinkommen (= 1.020 € Bemessungsentgelt / Woche): • Arbeitslosenhilfe: • 1.161,60 € (= 53% des Leistungsentgelts) • Sozialhilfe (Basis Bayern = die niedrigste): • 632 € (Regelsatz für Alleinstehenden plus Kaltmiete plus Heizkosten plus einmalige Leistungen) IG Metall Bayern

  16. Erläuterungen zur Berechnung • Zur Berechnung des Bemessungsentgelts für AloG und Alohi wurde das jeweilige Monatsentgelt mit 13,25 multipliziert (entsprechend MTV M+E-Industrie). • Um bei AloG und Alohi einen Monatsbetrag zu erhalten, wurde das eigentlich wöchentlich zu zahlende Leistungsentgelt durch 7 dividiert und mit 30 multipliziert. • Für die Berechnung der Sozialhilfe wurden die bayer. Mindestregelsätze (Höhe bestimmt örtlicher Träger) und bei Miete, Heizkosten und einmaligen Leistungen der Bundesdurchschnitt herangezogen. IG Metall Bayern

  17. Krankengeld • Der Kanzler will: • Krankengeld aus der gesetzlichen KV herausnehmen • Differenzierte Praxisgebühren und Selbstbehalte • Was er nicht sagt: • Krankengeld ist eine mit 0,8% des Beitragssatzes vorfinanzierte Versicherungsleistung. • Private Vorsorge oder Zuzahlung kann sich ein AN mit durchschnittlichem Einkommen nicht mehr leisten. • Krankengeld sichert das Existenzminimum während der Krankheit: Bei Wegfall steigen Sozialhilfekosten! IG Metall Bayern

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