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Fragestellung

ArbeitnehmerInnen -Rechte in der Europäischen Union Eingezwängt zwischen neuen Gesetzen und alten Binnenmarktfreiheiten. Mag.a Evelyn Regner Mitglied des Europäischen Parlaments Fraktion der SozialdemokratInnen (S&D) Rechtsausschuss ( stv . Vorsitzende) Beschäftigungs- und Sozialausschuss.

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  1. ArbeitnehmerInnen-Rechte in der Europäischen UnionEingezwängt zwischen neuen Gesetzenund alten Binnenmarktfreiheiten Mag.a Evelyn RegnerMitglied des Europäischen ParlamentsFraktion der SozialdemokratInnen (S&D)Rechtsausschuss (stv. Vorsitzende)Beschäftigungs- und Sozialausschuss

  2. Verhältnis soziale Grundrechte zu wirtschaftlichen Rechten • Sind Grundrechte von ArbeitnehmerInnen in Europa in Gefahr? • Wie diese Grundrechte sichern? Fragestellung ArbeitnehmerInnen-Rechte in der Europäischen Union

  3. „Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen.“ (Charta der Grundrechte, Art. 31, Abs. 1)- ABER: • „Stoiber-Gruppe“ (High Level Group on Administrative Burdender Europäischen Kommission) • REFIT (Regulatory Fitness Programme, Kommunikation der EK vom 2. Oktober 2013) • TOP 10 Konsultation von KMUs zu EU Regulierungen (auch Datenschutz!, Kommunikation der EK vom 18.6.2013) Grundrechte = administrative Bürde? ArbeitnehmerInnen-Rechte in der Europäischen Union

  4. Entsende-Richtlinie RL 96/71/EG • EuGH-Urteile (Viking, Laval, Rüffert, Luxemburg) • Wirtschaftliche Rechte über soziale Rechte gestellt • Tarifautonomie, Streikrecht, etc.) • Durchsetzungs-RL (derzeit vor Trilog): leichte Verbesserungen Bild: jeinny / sxc.hu Rechte von entsandten ArbeitnehmerInnen ArbeitnehmerInnen-Rechte in der Europäischen Union

  5. Troika = EK, EZB, IWF • Betroffene Länder u.a. Griechenland, Spanien, Portugal, Irland (“Programmländer”) • Eingriff in Grundrechte durch Sparmaßnahmen und Strukturreformen (Austerität) • Rechte auf u.a. Tariffreiheit, Mindestlöhne, Wohnung, soziale Sicherheit, Bildung, Gesundheit, gute Verwaltung • Finanzielle Stabilität über soziale Grundrechte gestellt • „Alternativlos“? „Notstandsmentalität“? Siehe: Fischer-Lescano: Austeritätspolitikund Menschenrechte. Rechtspflichten der Unionsorgane beim Abschluss von Memoranda ofUnderstanding. Rechtsgutachten im Auftrag der AK. Bremen, 2013. Troika oder „Destroyka“? ArbeitnehmerInnen-Rechte in der Europäischen Union

  6. Charta der Grundrechte der Europäischen Union: • „Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation.“ (art.7) • „Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.“ (Art. 8, Abs.1) • versus:„Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit.“ (Art. 6) • Beachte: „Keine Bestimmung dieser Charta ist so auszulegen, als begründe sie das Recht, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, die darauf abzielt, die in der Charta anerkannten Rechte und Freiheiten abzuschaffen oder sie stärker einzuschränken, als dies in der Charta vorgesehen ist.“ (Art. 54) Datenschutz vs. Sicherheit? ArbeitnehmerInnen-Rechte in der Europäischen Union

  7. Vorschlag der EK Text vom EP angenommen „Mindestnormen für die Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext“ U.a.: keine Profilerstellung Keine Verarbeitung ohne Kenntnis der AN Keine heimliche Überwachung Keine „schwarzen Listen“ „Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext“ • „Die Mitgliedstaaten können in den Grenzen dieser Verordnung per Gesetz die Verarbeitung personenbezogener Arbeitnehmerdaten im Beschäftigungskontext […] regeln“ (Art. 82, 1) Beschäftigtendatenschutz in der neuen EU-VO ArbeitnehmerInnen-Rechte in der Europäischen Union

  8. Art. 82, 1c, lit b • Die offene optisch-elektronische und/oder offene akustisch-elektronische Überwachung der nicht öffentlich zugänglichen Teile des Betriebs, die überwiegend der privaten Lebensgestaltung des Arbeitnehmers dienen, insbesondere in Sanitär-, Umkleide-, Pausen- und Schlafräumen, ist unzulässig. Die heimliche Überwachung ist in jedem Fall unzulässig. Bild: Jens Büttner, dpa Überwachung ArbeitnehmerInnen-Rechte in der Europäischen Union

  9. Art. 82, 1c, lit e • Die personenbezogenen Daten von Arbeitnehmern, vor allem sensible Daten wie politische Orientierung sowie Zugehörigkeit zu und Aktivitäten in Gewerkschaften, dürfen unter keinen Umständen dazu verwendet werden, Arbeitnehmer auf sogenannte „schwarze Listen“ zu setzen und sie einer Überprüfung zu unterziehen oder sie von einer künftigen Beschäftigung auszuschließen. Bild: GMB Blacklisting ArbeitnehmerInnen-Rechte in der Europäischen Union

  10. Positiv Negativ Zu wenig Mitbestimmung für betr. Interessenvertretung Zu viel Verantwortung auf Unternehmensebene Tlw. Starker Einfluss der „Daten-Lobby“ („legitimes Interesse“) • Aktualisierte EU-weit gültige Regeln für Unternehmen • Explizite Mindestnormen für Beschäftigten-datenschutz • Recht auf Löschung, Einsehbarkeit etc. Das EP auf Seite der BürgerInnen? ArbeitnehmerInnen-Rechte in der Europäischen Union

  11. Beispiel Datenschutz: Grundrechte heute unter starkem Druck • Unternehmen: Persönliche Daten als ökonomisches Potenzial bzw. Datenschutz als administrative Bürde • Politik: persönliche Daten nur unter Sicherheitsaspekt? → massive Überwachung (siehe NSA, VDS) • Stärkung der Grundrechte nur möglich, wenn jene Parteien in der Mehrheit sind, die nicht ausschließlich Wirtschaft oder falsch verstandene Sicherheit vertreten, sondern die Rechte der BürgerInnenbzw. der AN-Innen in den Vordergrund stellen. Wer schützt unsere Rechte? ArbeitnehmerInnen-Rechte in der Europäischen Union

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