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Datenschutz unterrichterlicher Bereich

Datenschutz unterrichterlicher Bereich. Übersicht. Rechtliche Probleme bei der schulischen Nutzung Internet Homepage (inkl. Darstellung von Projektergebnissen) Intranet Arbeiten im Schulnetz Einsatz von blended learning Plattformen (z.B. Moodle)

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Datenschutz unterrichterlicher Bereich

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  1. Datenschutz unterrichterlicher Bereich

  2. Übersicht Rechtliche Probleme bei der schulischen Nutzung • Internet • Homepage (inkl. Darstellung von Projektergebnissen) • Intranet • Arbeiten im Schulnetz • Einsatz von blended learning Plattformen (z.B. Moodle) Verfahrensvorschlag zur Lösung der rechtlichen Probleme • Entscheidungsgremien • Abstimmungsprozess

  3. Homepage

  4. Homepage Beispiele: • Gruppenbild Lehrer • Lehrerliste: Name, Vorname, Sprechstunden, E-Mail, Bild, Hobbys • Klassenliste: Name, Vorname, Klasse, Gruppenbild  Erforderlich ist eine individuelle, freiwillige, schriftliche Einwilligung, die jederzeit ganz oder in Teilen widerrufen werden kann. Formulare: Einwilligung Lehrkräfte Impressum

  5. Einwilligung - Homepage • Art und Umfang der Nutzung • Datenschutzrechtliche Hinweise • Einwilligung • Besonderer Hinweis:Die Einwilligung für personen-bezogene Daten kann für die Zukunft jederzeit widerrufen werden. Die Einwilligung kann auch teilweise widerrufen werden.

  6. Homepage - Musterimpressum einer Schule • ImpressumRealschuleHauptstraße 2312345 Musterstadte-mail: postfach@Musterschule.deTelefon: 01234 / 123456Schulleitung: Herr RR Mustermann • Verantwortlich (Webmasterin)Frau Annette Musterfrau • Rechtliche Hinweise  siehe Kultusportal • Haftungsausschluss  siehe Kultusportal • Internetseiten dritter Anbieter / Links  siehe Kultusportal  Die Schulleitung ist bei eigenen Web-Seiten Diensteanbieter i.S.d. Telemediengesetz (TMG)Quelle: Aufsatz in der Zeitschrift "Schulverwaltung Baden-Württemberg" 1999,Nr. 9 S.180ff RD Hörz, KM

  7. Arbeiten im schulischen Netz

  8. Arbeiten im schulischen Netz • Verhalten im Netz / ComputerraumDatenschutz (Information) Formular Nutzungsordnung • Weitere Verwendung von Schülerarbeiten (Dokumente, Bilder,.)  Urheberrecht (Nutzungsrechte)Formulare Lizenzmodelle (schulinterne Nutzung / Intranet, Internet) • Nutzung von Internet, E-Mail (Missbrauch)Protokollierung der Nutzung Datenschutz (Einwilligung,Information), BeteiligungstatbestandFormulare Einwilligung/Information (siehe Folie blende learning) • Begriffe: „vernetzte Arbeitsumgebung“, „Öffentlichkeit“

  9. zu 1: Formular Nutzungsordnung • Passwörter • Verbotene Nutzungen • Datenschutz und Datensicherheit • Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation • Schutz der Geräte • Nutzung von Informationen aus dem Internet • Versenden und Veröffentlichen von Informationen in das Internet • Nutzungsberechtigung, Benutzerausweis • Besondere Hinweise zur Nutzung der E-Learning-Plattform „Moodle“ • E-Mail • Kursräume und Kursleiter

  10. zu 2: Formular LizenzmodellFall 1: individuelle Formulierung für die schulinterne Nutzung von Werken, die Schüler erstellt haben. Unentgeltliche und unbefristete Nutzung für unterrichtliche Zwecke • Bearbeitung, solange es für unterrichtliche Zwecke geboten ist. • Vervielfältigung (auch digital – lokales Netz / E-Learning). • Für Dritte nicht frei zugänglich. • Der Urheber kann verlangen, dass die Urheberschaft des Werks nicht mehr erkennbar ist. (Beispiel für eine falsche Lösung einer Aufgabe, ..) Keine darüber hinausgehende Nutzung Keine kommerzielle Verwertung Widerrufsrecht

  11. zu 2: Formular LizenzmodellFall 2: Creative Commons Lizenzmodell http://creativecommons.org/license/

  12. Begriff: Öffentlichkeit • Eine Wiedergabe / Zugänglichmachung im Zusammenhang mit Unterricht ist aufgrund des engen gegenseitigen Kontakts zwischen den beteiligten Personen (Schüler und deren Eltern sowie allen Lehrer einer Schule) stets nicht öffentlich, d. h. die Neufassung des § 52 a UrhG (Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung) kann auf die unterrichtliche Nutzung einer e-learning Plattform (z.B. Moodle bei BelWü) von der Schule in einer „vernetzten Arbeitsumgebung“ angewandt werden.…………

  13. Raum 41 Raum 42 HTW Raum 43 Moodle Server (BelWü) PC-Raum Raum 27 https Switch Router Internet Server Arbeitsplatz Schule Arbeitsplatz privat • Begriff: Zugang • Verschlüsselung  https • Authentifizierung (persönlicher Zugang mit Passwort Begriff: „vernetzte Arbeitsumgebung“ virtuelle Arbeitsumgebung  Intranet • Auf Basis der Musterlösung des Landes Baden-Württemberg Multimedia-Empfehlungen

  14. Einsatz einer blended learning Plattform

  15. Einsatz einer blended learning Plattform Beispiele: • Speicherung personenbezogener Daten (Anmeldenname, Name, Vorname, E-Mail, …) • Protokollierung des Nutzerverhaltens • Speicherung von Dokumenten, Bildern, multimediale Dateien Formulare • Lernplattform (freiwillig / verpflichtend) Datenschutz (Einwilligung, Information), Beteiligungstatbestand • Nutzungsordnung Datenschutz (Information) • Nutzungsrechte Lizenzmodelle

  16. zu 1: Formular Lernplattform verpflichtend  Information || freiwillig  Kenntnisnahme mit Unterschrift Die Nutzung der Lernplattform ist Bestandteil des Unterrichts / freiwillig. Für die Einrichtung eines persönlichen Zugangs zur „blended learning Plattform Moodle“ ist die elektronische Speicherung folgender personenbezogenen Daten notwendig: • Name und Vorname • Anmeldename • E-Mailadresse • Wohnort • Land. …. • .. es wird versichert, dass die Protokolle statistisch nicht ausgewertet werden. • Diese Daten werden automatisch nach 30 Tagen gelöscht. Hinweis auf Cookies

  17. Entscheidungsgremien Von der Wiege bis zur Bahre .. Formulare, Formulare…

  18. Übersicht: Gremien - Mitglieder • Schulleiter • Elternbeiratsvorsitzende • 6 Lehrer • 2 Vertreter der Eltern • Schülersprecher und 2 weitere Vertreter der Schüler • Ausbildungsvertreter (Berufliche Schulen) Schulkonferenz§ 47 (9) Gesamtlehrer-konferenz • Schulleiter • alle Lehrer Abteilungs-/ Fach-/ Klassenkonferenz • betreffende Lehrer • Klassenelternvertreter • Klassenlehrer • Fachlehrer • ggf. Klassensprecher Klassen-pflegschaft

  19. Gremien § 47 (4) Die Schulkonferenz ist anzuhören: 1. Zu Beschlüssen der Gesamtlehrerkonferenz a) zu allgemeinen Fragen der Erziehung und des Unterrichts an der Schule,…. § 47 (5) Folgende Angelegenheiten werden in der Schulkonferenz beraten und bedürfen ihres Einverständnisses: 1) Erlass der Schul- und Hausordnung Schulkonferenz Gesamtlehrer-konferenz § 45 (2) die Gesamtlehrerkonferenz über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind… § 45 (2) die Abteilungskonferenz über Fragen von allgemeiner Bedeutung für die Abteilung….. - die Fachkonferenz über besondere Angelegenheiten, die ein Fach oder eine Fächergruppe betreffen, ...- die Klassenkonferenz über Fragen von allgemeiner Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Klasse, Abteilungs-/ Fach-/ Klassenkonferenz Klassenpflegschaft § 56 (1) .. Dem dient insbesondere die Unterrichtung und Aussprache über ..8. grundsätzliche Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz, der Schulkonferenz, des Elternbeirats und des Schülerrats.

  20. AbstimmungsprozessVorschlag Von der Wiege bis zur Bahre .. Formulare, Formulare…

  21. Gremien – Abstimmung • Schulordnung Die Schulkonferenz berät darüber und erklärtihr Einverständnis .. Schulkonferenz 3 • Schulordnung • E-Learning (freiwillig / verpflichtend) • Nutzungsrechte (ein Lizenzmodell) • Nutzungsordnung „Netz“ Gesamtlehrer-konferenz 2 • Entwurf Nutzungsordnung „Netz“ • Entwurf Nutzungsrechte (Lizenzmodelle) • Entwurf Homepage (Technik, Inhalte) Abteilungs-/ Fach-/ Klassenkonferenz 1 Klassen-pflegschaft • Nutzungsrechte an Werken von Schülern  Lizenzmodell (Widerspruchsrecht !) 4

  22. Seminare - Verfahrensvorschlag Der jeweils zuständige Personalrat wird vorab (insbesondere falls ein Beteiligungstatbestand vorliegt) über die Seminarleitung einbezogen. • E-Learning • Nutzungsrechte (ein Lizenzmodell) • Nutzungsordnung „Netz“ Seminar-Konferenz 2 • Entwurf Nutzungsordnung „Netz“ • Entwurf Nutzungsrechte (Lizenzmodelle) • Entwurf Homepage (Technik, Inhalte) TeilkonferenzBereichsleiter 1 Seminar-veranstaltungen • Nutzungsrechte an Werken von ReferendarInnen  Lizenzmodell (Widerspruchsrecht !) 3

  23. Schulordnung - Ergänzungen Die Schulordnung könnte um folgende Punkte ergänzt werden: • E-Learning an der Schule (verbindlich, freiwillig) • Einigung über ein Lizenzmodell (Nutzungsrechte) für Werke von Schülerinnen und Schülern • Hinweis auf Nutzungsordnung „Netz“  Firewall „Jugendschutz-Filter“ z.B. BelWü Protokollierung der Netzaktivitäten (Firewall, e-learning)  Einsicht in die Log-Dateien • Homepage der Schule Art und Umfang (insbesondere Veröffentlichung von Schülerdaten) Seite für die Elternvertretung …

  24. Möglicher zeitlicher Verlauf • Bei der Einschulung / Anmeldung erhalten die Eltern / Schüler folgende Unterlagen: • Schulordnung  ausgehändigt • Lernplattform (freiwillig)  mit Unterschrift bzw.Lernplattform (nicht freiwillig)  ausgehändigt • Nutzungsordnung „Netz“  mit Unterschrift • Nutzungsrechte „Werk“  mit Unterschrift

  25. Wer unterschreibt? Von der Wiege bis zur Bahre .. Formulare, Formulare…

  26. Begriffe: Zustimmung, Einwilligung, Genehmigung Eine Zustimmung ist • umgangssprachlich die Äußerung, dass man mit jemandem anderen einer Meinung sei, • juristisch ist es die Erklärung des Einverständnisses zu dem von einem anderen vorgenommenen Rechtsgeschäft. Wird die Zustimmung vorher erklärt, nennt man sie Einwilligung (nach der Legaldefinition in § 183 BGB). Die nachträglicheZustimmung wird als Genehmigung(nach der Legaldefinition in § 184 Abs. 1 BGB) bezeichnet. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Einwilligung

  27. ab 7 Jahre – 18 Jahre: Beschränkt geschäftsfähig Einsichtfähigkeit = Erforderlich ist die allgemeine intellektuelle Fähigkeit des Jugendlichen, die Gefährlichkeit und Tragweite seines Handelns einschätzen zu können. • Religionsunterricht • Mit 12 Jahren: beschränkt religionsmündigMitbestimmungsrecht bei Änderung der Religionszugehörigkeit • Ab 14 Jahren uneingeschränkt religionsmündig • Datenschutzerklärung  Jugendlicher kann unterschreiben Rechtsgeschäfte (von tragender Bedeutung) • Nutzungsrechte  Erziehungsberechtigte sollten unterschreiben

  28. Schülerlaufbahn Einschulung Bis 7 JahreGeschäftsunfähig sind Minderjährige unter 7 Jahren  Die Willenserklärung des Minderjährigen ist nichtig! Unterschrift der Erziehungsberechtigten Grundschule Schulwechsel ab 7 Jahre – 18 Jahre (BGB §2 bzw. § 106)Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.  Einsichtsfähigkeit Unterschrift der Schülerin/ des SchülersEr kann wirksame Rechtsgeschäfte vornehmen, soweit er durch das Rechtsgeschäft lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt.  Erziehungsberechtigte sind informiert (ggf. Zustimmung bzw. Genehmigung) Haupt- / RealschuleGymnasium bis Kl. 10 Schulwechsel Ab 18 Jahreab der Volljährigkeit voll geschäftsfähig.  Unterschrift der Schülerin/ des Schülers Gymnasium ab Kl. 11 Abitur Quelle:http://www.jurawelt.com/studenten/skripten/zivr/1792

  29. ab 7 Jahre – 18 Jahre: Beschränkt geschäftsfähig • Der beschränkt Geschäftsfähige kann wirksame Rechtsgeschäfte vornehmen, soweit er durch das Rechtsgeschäft lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt. • ZUSTIMMUNG (vorher)Der beschränkt Geschäftsfähige bedarf zu einer wirksamen Willenserklärung, durch die er nicht nur einen rechtlichen Vorteil erlangt, nach § 107 der Einwilligung seiner gesetzlichen Vertreter.  Die Einwilligung ist nach § 183 die vorherige Zustimmung. • GENEHMIGUNG (nachher)Nach § 108 hängt ein vom Minderjährigen ohne Einwilligung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossener Vertrag von der Genehmigung des Vertreters ab. Die Genehmigung ist die nachträgliche Zustimmung (§ 184). Bis zur Genehmigung ist der Vertrag schwebend unwirksam. Durch die Genehmigung des Vertreters, welche sowohl dem Minderjährigen als auch dem Vertragspartner zugehen kann, gilt der Vertrag als von Anfang an wirksam. Wird sie verweigert, so ist der Vertrag endgültig unwirksam.

  30. Von der Wiege… Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! bis zur Bahre Formulare, .. Quellen: Jean Monet in seiner Wiege, 1867, Öl auf Leinwand http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Claude_Monet_031.jpg http://www.pixelio.de/details.php?image_id=19477&mode=search

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